Urlaubskonto

Das Urlaubskonto zeigt Dir den Resturlaub, den Jahresurlaubsanspruch sowie den Übertrag aus dem Vorjahr Deiner Mitarbeitenden an.

 

1 Urlaubsanspruch eintragen

Den vertraglich vereinbarten Urlaub eines Mitarbeiters trägst Du unter Mitarbeiter > Einstellungen > Abwesenheiten ein.  Der hier eingetragene Wert wird als Berechnungsgrundlage für das Urlaubskonto herangezogen.

Beachte:

Wird das Urlaubskonto (siehe unten) geöffnet, bevor hier der jährliche Urlaubsanspruch eingepflegt wird, fehlt in der Software die Berechnungsgrundlage für den anteiligen Urlaubsanspruch im Urlaubskonto und muss manuell berechnet und eingetragen werden.

 

2 Urlaubskonto

In der Personalakte eines Mitarbeiters findest Du das "Urlaubskonto" links in der Navigation. Das Urlaubskonto bezieht sich immer auf ein bestimmtes Jahr:

Im Urlaubskonto der Mitarbeiterin siehst Du auf einen Blick, wie viel Resturlaub sie hat, welcher Jahresurlaubsanspruch im aktuellen Jahr besteht und ob es einen Übertrag aus dem Vorjahr gab.

Unter "Urlaubstage" wird Dir der eingetragene Urlaub angezeigt. Im darunter folgenden Informationsfenster siehst Du, welcher gesetzliche Mindesturlaubsanspruch sich für die Mitarbeiterin entsprechend der aktuellen Daten ergeben würde.

2.1 Urlaubskonto anlegen

Wenn Du einem Mitarbeiter den ersten Urlaubstag eines Jahres in den Kalender einträgst oder unter Urlaubskonto über die Pfeile in ein "neues Jahr" wechselst, wird das Urlaubskonto für das entsprechende Jahr angelegt.

Dabei wird der Jahresanspruch aus den Einstellungen des jeweiligen Mitarbeiters herangezogen. Diesen hast Du beim Anlegen des Mitarbeiters unter Mitarbeiter > Einstellungen > Abwesenheiten definiert und kannst ihn (zum Beispiel bei einer Vertragsanpassung) dort auch ändern.

2.2 Urlaubskonto anpassen

 

Über den blauen Stift kannst Du das entsprechende Urlaubskonto eines bestimmten Jahres (hier 2019) anpassen.

 

2.2.1 Start mit e2n während des Jahres

Wenn Du mit Deinem Unternehmen während des laufenden Jahres mit e2n startest, solltest Du die entsprechenden Urlaubskonten Deiner Mitarbeitenden anpassen.

Als Jahresurlaub trägst Du hier den Resturlaub der Mitarbeitenden zum Startzeitpunkt mit e2n (was auch der Beginn der Urlaubsdokumentation sein sollte) ein.

Beispiel:  
Du startest ab dem 01.07.2019 mit e2n durch. Deine Mitarbeiterin Jenni hat einen Jahresanspruch von 25 Tagen und dieses Jahr bereits 10 Tage Urlaub genommen. In ihrem Urlaubskonto 2019 trägst Du einen Jahresurlaub von 15 Tagen ein und beginnst ab 01.07.2019 mit der Urlaubsdokumentation im e2n Kalender.

2.2.2 Wiedereinstellung innerhalb desselben Jahres

Wenn bei Dir ein Mitarbeiter erneut anfängt, nachdem er in diesem Jahr bereits eine Zeit lang angestellt war, kannst Du ihn im System einfach wieder anmelden. Dann solltest Du allerdings das Urlaubskonto für das aktuelle Jahr anpassen. e2n geht vom Zwölftelungsprinzip aus.

Als Jahresurlaub trägst Du hier den kompletten Jahresanspruch ein, welcher sich aus allen Anstellungszeiträumen in diesem Jahr ergibt.

Beispiel:
Paul hat pro Jahr einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Er war vom 01.07.2019 bis 31.09.2019 angestellt und fängt ab dem 01.12.2019 wieder bei Dir an. Gemäß des Zwölftelungsprinzips trägst Du ihm 10 Tage Jahresurlaub für 2019 ein (3/12 von 30 für den ersten Anstellungszeitraum + 1/12 von 30 für den zweiten).

Hinweis:

Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf Urlaub!

Wie dieser berechnet und in e2n umgesetzt wird, kannst Du hier nachlesen: Urlaubsanspruch Aushilfen