Das Urlaubskonto einer Mitarbeiter*in zeigt Dir den Jahresurlaubsanspruch, den Resturlaub sowie den Übertrag von Urlaubstagen aus dem Vorjahr an. Außerdem alle im Kalender eingetragenen Urlaubstage für diese Person.
1 Urlaubsanspruch eintragen
Bei der Anlage einer neuen Personalakte hältst Du Dich stets an die 3 goldenen A der Personalanlage.
Dabei trägst Du unter Einstellungen > Abwesenheiten den vertraglich vereinbarten Jahresurlaub der Mitarbeiter*in ein.
Der hier eingetragene Wert wird als Berechnungsgrundlage für das Urlaubskonto herangezogen.
Beachte:
Das Urlaubskonto einer Personalakte wird eröffnet, indem Du es anklickst.
Ist bei Eröffnung des Urlaubskontos unter Einstellungen > Abwesenheiten kein Urlaubsanspruch hinterlegt, wird auch bei späterer Eintragung kein Wert ins Urlaubskonto übernommen. Hier muss der Anspruch dann manuell über den blauen Stift eingetragen werden.
2 Urlaubskonto
In der Personalakte einer Mitarbeiter*in findest Du das Urlaubskonto links unter Personalakte.
Das Urlaubskonto wird jährlich geführt:
Im Urlaubskonto der Mitarbeiterin siehst Du auf einen Blick, wie viel Resturlaub sie hat, welcher Jahresurlaubsanspruch im aktuellen Jahr besteht und ob es einen Übertrag aus dem Vorjahr gab.
Im Bereich Urlaubstage wird Dir der bereits im Kalender eingetragene Urlaub angezeigt. w
2.1 Urlaubskonto anlegen
Wenn Du einer Mitarbeiter*in den ersten Urlaubstag eines Jahres in den Kalender einträgst oder unter Urlaubskonto über die Pfeile in ein anderes Jahr wechselst, wird das Urlaubskonto für das entsprechende Jahr eröffnet.
Dabei wird der Jahresanspruch aus den Einstellungen des jeweiligen Mitarbeiters herangezogen. Diesen hast Du beim Anlegen des Mitarbeiters unter Mitarbeiter > Einstellungen > Abwesenheiten definiert und kannst ihn (zum Beispiel bei einer Vertragsanpassung) dort auch ändern.
2.2 Urlaubskonto anpassen
Über den blauen Stift passt Du das Urlaubskonto des angezeigten Jahres bei Bedarf manuell an:
2.2.1 Start mit e2n während des Jahres
Wenn Du mit Deinem Unternehmen während des laufenden Jahres mit e2n startest, solltest Du die entsprechenden Urlaubskonten Deiner Mitarbeitenden anpassen.
Als Jahresurlaub trägst Du hier den Resturlaub der Mitarbeitenden zum Startzeitpunkt mit e2n (was auch der Beginn der Urlaubsdokumentation sein sollte) ein.
Beispiel:
Du startest ab dem 01.07.2019 mit e2n durch. Deine Mitarbeiterin Jenni hat einen Jahresanspruch von 25 Tagen und dieses Jahr bereits 10 Tage Urlaub genommen. In ihrem Urlaubskonto 2019 trägst Du einen Jahresurlaub von 15 Tagen ein und beginnst ab 01.07.2019 mit der Urlaubsdokumentation im e2n Kalender.
2.2.2 Wiedereinstellung innerhalb desselben Jahres
Wenn bei Dir eine Mitarbeiter*in erneut anfängt, nachdem sie in diesem Jahr bereits eine Zeit lang angestellt war, meldest Du sie im System einfach wieder an. Dann solltest Du allerdings das Urlaubskonto für das aktuelle Jahr anpassen. e2n geht vom Zwölftelungsprinzip aus.
Als Jahresurlaub trägst Du hier den kompletten Jahresanspruch ein, welcher sich aus allen Anstellungszeiträumen in diesem Jahr ergibt.
Beispiel:
Paul hat pro Jahr einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Er war vom 01.07.2019 bis 31.09.2019 angestellt und fängt ab dem 01.12.2019 wieder bei Dir an. Gemäß des Zwölftelungsprinzips trägst Du ihm 10 Tage Jahresurlaub für 2019 ein (3/12 von 30 für den ersten Anstellungszeitraum + 1/12 von 30 für den zweiten).
Hinweis:
Auch Aushilfen haben einen Anspruch auf Urlaub!
Wie dieser berechnet und in e2n umgesetzt wird, kannst Du hier nachlesen: Urlaubsanspruch Aushilfen