Auch im Rahmen eines Mini-Jobs hat jeder Arbeitnehmer Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
Der gesetzliche Urlaubsanspruch beträgt jährlich mindestens 4 Wochen beziehungsweise 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 Bundesurlaubsgesetz - BUrlG). Da das Bundesurlaubsgesetz jedoch von 6 Werktagen (Montag bis Samstag) ausgeht, muss der Urlaub auf die entsprechend vereinbarten Werktage umgerechnet werden.
1 Berechnung des Urlaubsanspruchs für Aushilfen in der Gastronomie
Für die Berechnung wird die durchschnittliche Anzahl der Arbeitstage pro Woche benötigt. Dazu wird jedes Jahr einzeln betrachtet. Allgemein gilt für Aushilfen:
Durchschnittliche Arbeitstage pro Woche x (Urlaubstage im Jahr / Werktage in der Woche) = Urlaubsanspruch im Jahr
Für die Berechnung der durchschnittlichen Arbeitstage pro Woche zählst Du die Arbeitstage pro Jahr und teilst sie durch die Anzahl der Kalenderwochen.
Rechenbeispiel:
1. Eine Aushilfe hat im vergangenen Jahr (52 KWs) 78 Tage gearbeitet.
- 78 Arbeitstage geteilt durch 52 Wochen = 1,5 Arbeitstage pro Woche
- 1,5 Arbeitstage x (24 Urlaubstage / 6 Werktage) = 6 Urlaubstage pro Jahr
2. Eine Aushilfe beginnt am 01.05 zu arbeiten. Sie hat bis zum 01.09. (Zeitraum sind 18 KWs) neun Mal gearbeitet.
- 9 Arbeitstage geteilt durch 18 Wochen = 0,5 Arbeitstage pro Woche
- 0,5 Arbeitstage x (24 Urlaubstage / 6 Werktage) = 2 Urlaubstage
Bei ungeraden Zahlen (z.B. 3,4 Tage) rundet e2n auf ganze Tage auf (4 Tage).
Im Kalender können die Tage eingetragen werden. Es gibt nur ganze Urlaubstage. Die angegebenen Urlaubstage bezeichnen den Jahresanspruch (nicht den aktuellen Anspruch).
2 Umsetzung bei e2n
Jeder Mitarbeitende hat ein Urlaubskonto. Dieses findest Du dessen Personalakte unter Urlaubskonto. Für alle Aushilfen und festangestellte Midi-Jobber wird der gesetzliche Urlaubsanspruch angezeigt.

Den Jahresurlaub legst Du selbst fest. Die Stunden für die Urlaubstage werden automatisch berechnet, sobald die Abrechnung erstellt wird. Wenn für eine Aushilfe ein Urlaubstag eingetragen wird, werden bei der Abrechnung die letzten 13 Wochen betrachtet. Daraus ergibt sich eine durchschnittliche Anzahl an Stunden pro Arbeitstag, diese wird dann für den Urlaubstag herangezogen.