Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns

Ob Du den gesetzlichen Mindestlohn einhältst, überprüfst Du im Assistenten mit einem Blick. Notwendige Anpassungen erledigst Du mit einem Klick.

 

1 Allgemeines

2 Assistent für Mindestlohn

3 Abweichender Abrechnungszeitraum

3.1 Stundenlöhner und monatliches Arbeitszeitkonto

3.2 Verdienstgrenze für Mini-Jobs

 

 

1 Allgemeines

Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.

Bereits Deine e2n Startseite wird Dich über Anpassungen des gesetzlichen Mindestlohns hinweisen und leitet Dich, wenn es so weit ist, an die richtige Stelle zur Überprüfung und Anpassung.

 

2 Assistent für Mindestlohn

2.1 Mindestlohn-Konformität prüfen

Unter > Benutzer > Verwaltung > Mandant > Mindestlohn erreichst Du den Assistenten für Mindestlohn des Standorts, in dem Du Dich gerade befindest. Der Assistent prüft für Dich diverse Kategorien auf die Einhaltung der aktuell geltenden Mindestlohn-Bestimmungen:

Verwaltung > Mindestlohn

Verstöße werden rot markiert hinter der jeweiligen Kategorie angezeigt.

Die Anzahl der Konflikte, welche mit dem neuen Mindestlohn bestehen, werden rot markiert und deren entsprechende Anzahl rechts angezeigt. Berücksichtigt werden alle Stundenlöhne, welche niedriger sind als der aktuelle Mindestlohn.

2.2 Stundenlöhne an den Mindestlohn anpassen

Der Mindestlohn-Assistent weist Dich auf verschiedene Kategorien hin, in denen es zur Nicht-Einhaltung des gesetzlich Mindestlohns hin.

Geprüft werden hierbei:

  • Arbeitszeiten: die Stundenlöhne, mit denen einzelne Arbeitszeiten bewertet sind
  • Arbeitsbereiche: die in den einzelnen Arbeitsbereiche hinterlegten Stundenlöhne
  • Abwesenheiten: die Stundenlöhne einzelner bewerteter Abwesenheiten
  • Mitarbeiter: die in den Abrechnungseinstellungen der Personalakten hinterlegten Stundenlöhne
  • Monatskonten: die in den einzelnen aktiven Monatskonten hinterlegten Stundenlöhne
  • Stundenlöhne: die verschiedenen Stundenlöhne der Personalakten mit der Einstellung "variabler Stundenlohn" 
  • Gehaltsempfänger: die Stundenlöhne, die sich aus dem hinterlegten Gehalt sowie den monatlichen Sollstunden von Gehaltsempfängern ergeben

Mit Klick auf Übernehmen überschreibst Du alle Stundenlöhne mindestlohnkonform.

Erscheint nun hinter allen Kategorien ein grüner Haken, wurde Dein Standort auf den neuen, von dir eingegebenen Mindestlohn eingestellt:

Verwaltung > Mindestlohn > ÜbernahmeÜbernommen

Hinweis:

Es werden nur Daten ab dem Zeitpunkt der letzten Mindestlohnanpassung geändert!

 

Tipp:

Bist Du an andere Mindestlohn-Regelungen gebunden, kannst Du unseren Assistenten trotzdem nutzen.

Gib den für Dein Unternehmen geltenden Mindestlohn unten in das Eingabefeld ein und starte anschließend die Übernahme.

 

 

 

3 Abweichender Abrechnungszeitraum

Arbeitest Du mit einem abweichenden Abrechnungszeitraum, gibt es bei der Anpassung der Stundenlöhne zwei Dinge zu beachten.

3.1 Stundenlöhner und monatliches Arbeitszeitkonto

Hast Du Mitarbeitende als Stundenlöhner mit monatlichem Arbeitszeitkonto angelegt, musst Du bei Anpassung des Mindestlohns besonders auf diese Monatskonten achten.

Denn die Mindestlohnanpassung findet zum Monatsersten statt. Die Monatskonten beginnen je nach eingestelltem Abrechnungszeitraum jedoch an einem früheren oder späteren Zeitpunkt des Monats. 

Beispiel:

Ab 1.1.24 gilt eine Mindestlohnerhöhung. Dein Abrechnungszeitraum ist eingestellt auf 20. - 19. eines jeden Monats.

Ein Monatskonto Januar geht vom 20.12.23 - 19.01.24.

Zum Januarkonto gehören also noch Tage aus Dezember. Für diese gilt noch der alte Stundenlohn, der nicht von der Erhöhung betroffen ist.

 

Eine solche Ausnahme kann der Mindestlohnassistent nicht berücksichtigen und würde die Tage aus Dezember ebenfalls mit dem neuen Mindestlohn überschreiben.

Deswegen musst Du die betroffenen Monatskonten wie folgend erklärt manuell anpassen:

Öffne dafür die betroffenen Monatskonten in den betroffenen Personalakten.

Stelle im Monatskonto und Lohn & Gehalt > Abrechnung auf "variabler Stundenlohn" um.

Diese Einstellung erlaubt Dir, einzelne Arbeitszeiten eines Monatskontos mit unterschiedlichen Stundenlöhnen zu versehen.

 

 3.2 Verdienstgrenze für Mini-Jobs

Mit Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns erhöht sich automatisch auch die Verdienstgrenze beziehungsweise das Monatssoll für Mini-Jobs.

Eine Mindestlohnanpassung findet für gewöhnlich zum Monatsersten statt.

Bei hinterlegtem abweichendem Abrechnungszeitraum beginnen die Monatskonten beziehungsweise die Monatsrechnung Deiner Aushilfen jedoch an einem früheren oder späteren Zeitpunkt des Monats. 

Die betroffenen Monatskonten der Aushilfen müssen manuell angepasst werden.

Beispiel:

Ab 1.1.24 gilt eine Mindestlohnerhöhung. Dein Abrechnungszeitraum ist eingestellt auf 20. - 19. eines jeden Monats.

Ein Monatskonto Januar geht vom 20.12.23 - 19.01.24 Das Monatssoll für Januar errechnet sich folgendermaßen:

520 € (aktuelle Verdienstgrenze) / 30 Tage x 11 Tage (aus Dezember) = Dezember-Soll

+

538 € (neue Verdienstgrenze) / 30 Tage x 19 Tage (im Januar) = Januar Soll

    Arbeitest Du für Deine Aushilfen mit monatlichen Arbeitszeitkonten, gibst Du die errechnete Verdienstgrenze nun über den blauen Stift in die Bearbeitungsmaske des betroffenen Arbeitszeitkontos ein.

    Ab dem Folgemonat gilt dann die neue Verdienstgrenze, die Du in die Abrechnungseinstellungen der Personalakten einpflegst.