Zeitumstellung

Zweimal jährlich stellst Du sonntagmorgens Deine Uhren um. Aber was musst Du in e2n beachten?

 

1 Umstellung auf Sommerzeit 

2 Umstellung auf Winterzeit

3 Besonderheiten bei der Lohnabrechnung

 

 

Deine Terminals und Apps zur Zeiterfassung stellen sich automatisch auf die Sommer-/Winterzeit um. Hier musst Du nichts ändern.

Deine Mitarbeitenden erfassen wie gewohnt ihre Arbeitszeiten. Die manuelle Eingabe von Arbeitszeiten in e2n wird ebenfalls automatisch korrigiert.

 

Falls Deine Mitarbeitenden während der Zeitumstellung arbeiten (also in der Zeit von 2:00 bis 3:00 Uhr nachts), achte darauf, dass keine Stunde zu viel oder zu wenig abgerechnet wird.

Dafür bearbeitest Du die Arbeitszeit nachträglich, sprich Du verkürzt oder verlängerst sie um eine Stunde. Am einfachsten erledigst Du das unter > Arbeitszeiten.

Beachte:

Je nach in den Einstellungen hinterlegtem Tageswechsel, musst Du die Korrektur für den Vortag, sprich Samstag, oder für den Sonntag selbst vornehmen.

 

1 Umstellung auf Sommerzeit

Beginnt eine Mitarbeiterin beispielsweise um 22:00 Uhr ihre Arbeit und beendet sie um 04:00 Uhr, errechnet e2n bei der Umstellung auf die Sommerzeit (am letzten Sonntag im März) eine Dauer von 6 Stunden, obwohl effektiv nur 5 Stunden gearbeitet wurde.

→ In diesem Fall korrigierst Du die Arbeitszeit, indem Du sie um eine Stunde reduzierst. Im Bemerkungsfeld dokumentierst Du die Zeitumstellung als Grund für die Änderung.

 

2 Umstellung auf Winterzeit

Beginnt ein Mitarbeiter bei der Umstellung auf die Winterzeit (am letzten Sonntag im Oktober) seine Arbeit um 22:00 Uhr und beendet sie um 04:00 Uhr, errechnet e2n eine Dauer von 6 Stunden, obwohl der Mitarbeiter effektiv 7 Stunden gearbeitet hat.

→ In diesem Fall korrigierst Du die Arbeitszeit, indem Du eine Stunde hinzuaddierst. Im Bemerkungsfeld hinterlässt Du einen Hinweis auf die Zeitumstellung als Grund für die Änderung.

 

3 Besonderheiten bei der Lohnabrechnung

Die Zeitumstellung stellt eine lohnbuchhalterische Besonderheit dar, welche Du gegebenenfalls Deinem Lohnbüro kommunizieren musst.

Die Arbeitszeit kannst Du zwar korrigieren, jedoch lassen sich die gewonnenen oder verlorenen Stunden nicht in den Zuschlägen abbilden.

Wenn dieser Sachverhalt Deinem Lohnbüro nicht bereits bekannt ist, nutze einfach die Notiz-Funktion in der Personalakte Deiner Mitarbeitenden für eine Info an das Lohnbüro:

Notiz LoBü Zeitumstellung