Rechtsverletzungen / Arbeitsrechtprüfung

e2n prüft beim Speichern einer Arbeitszeit, ob Verletzungen arbeitsrechtlicher Normen vorliegen. Hierbei wird auf Arbeitszeitdauer, Jugendschutz und Mindestlohn geprüft. Auch steuerrechtliche Prüfungen sind integriert.

 

1 Arbeitszeit und Pausenzeit

2 Jugendschutz

3 Mindestlohn

4 Steuerrecht

 

 

Wenn ein rechtlicher Verstoß festgestellt wird, erkennst Du das an dem roten §-Zeichen hinter der Arbeitszeit. Bewege Deine Maus über dieses Icon oder klicke darauf, um Dir Details zu den Rechtsverletzungen anzuzeigen:

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1 Arbeitszeit und Pausenzeit

  • Zu lange gearbeitet: Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 10 Stunden.
  • Ruhezeit nicht eingehalten: Unterbrechung seit Ende letzter Schicht (Vortag) ist kleiner als 11 Stunden
  • Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Stunden und hat weniger als 30 min Pause gemacht
  • Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 9 Stunden und hat weniger als 45 min Pause gemacht

 

2 Jugendschutz

Diese Prüfungen greifen bei allen Mitarbeiter die minderjährig sind:

  • Zu früh oder zu spät gearbeitet: Mitarbeiter beginnt vor 6:00 Uhr an mit der Arbeit oder beendet diese nach nach 22:00 Uhr
  • Zu lange gearbeitet: Mitarbeiter arbeitet länger als 8 Stunden an einem Tag
  • Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 4,5 Stunden und hat weniger als 30 min Pause gemacht
  • Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Stunden und hat weniger als 60 min Pause gemacht

 

3 Mindestlohn

Stundenlohn abzüglich pauschaler Zuschläge ist kleiner als 12,41 EUR für volljährige Aushilfen.

 

4 Steuerrecht

  • Hinweis, wenn Mini-Jobber in einem Monat mehr als 538,00 EUR verdient hat
  • Hinweis, wenn eine Aushilfe (kurzfristig Beschäftigter) in diesem Kalenderjahr mehr als 70 Arbeitstage hat