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Rechtsverletzungen

e2n prüft beim Speichern einer Arbeitszeit, ob Verletzungen arbeitsrechtlicher Normen vorliegen. Es wird u.a. auf Arbeitszeitdauer, Jugendschutz und Mindestlohn geprüft. Auch steuerrechtliche Prüfungen sind integriert.

 

 

1 Arbeitszeit, Pausenzeit, Überschneidungen

2 Jugendschutz

3 Mindestlohn

4 Steuer

5 Werkstudent*innen

 

 

Wenn die Software einen rechtlichen Verstoß feststellt, wird Dir hinter der betroffenen Arbeitszeit ein roter Paragraph angezeigt.
Bewege Deine Maus darüber oder klicke auf den Paragraphen, um Details zu der Rechtsverletzung anzuzeigen:

 

1 Arbeitszeit, Pausenzeit, Überschneidungen

Folgende Verstöße der Arbeitszeit und Pausenzeit sowie Überschneidungen von Bewegungsdaten werden aufgezeichnet:

angezeigte Rechtsverletzung Bedeutung
Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 10 Stunden. Mitarbeiter*in arbeitet an diesem Tag zu lange.
Die Ruhezeit von 11 Stunden wurde nicht eingehalten. Es liegt zu wenig Zeit zwischen zwei Schichten.

Die Mitarbeiter*in hat mehr als 6 Stunden am Stück und ohne Pause gearbeitet.

Für die Arbeitszeit wurde keine Pause erfasst.
Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 6 Stunden und die Pause ist unter 30 Minuten. Für die Dauer der Arbeitszeit wurde nicht ausreichend Pausenzeit eingehalten.
Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 9 Stunden und die Pause ist unter 45 Minuten. Für die Dauer der Arbeitszeit wurde nicht ausreichend Pausenzeit eingehalten.
Die Mitarbeiter*in ist doppelt angemeldet. Es existieren zwei begonnene, nicht beendete Arbeitszeiten an einem Tag.
An diesem Tag überschneiden sich zwei Arbeitszeiten. Zwei erfasste Arbeitszeiten der Mitarbeiter*in überlappen.
An diesem Tag wurde bereits eine Abwesenheit eingetragen Mitarbeiter*in arbeitet, obwohl eine Abwesenheit eingetragen ist.
Die Mitarbeiter*in arbeitet in einem Arbeitsbereich ohne passende Qualifikation. In der Personalakte der Mitarbeiter*in ist für den Arbeitsbereich der Arbeitszeit kein Haken gesetzt.
Mindestens 15 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei bleiben. Vor dieser Arbeitszeit wurden bereits an 37 Sonntagen des aktuellen Jahres Arbeitszeiten erfasst.

 

2 Jugendschutz

Bei minderjährigen Mitarbeitenden prüft e2n auf folgende Details:

angezeigte Rechtsverletzung Bedeutung
Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet mehr als 8 Stunden. Mitarbeiter*in arbeitet an diesem Tag zu lange.
Mitarbeiter*in ist minderjährig und fängt vor 6:00 Uhr an / arbeitet nach 22:00 Uhr. Die Mitarbeiter*in hat die Arbeit zu früh am Tag begonnen oder zu spät beendet.
Mitarbeiter ist unter 16 und arbeitet nach 20:00 Uhr. Mitarbeiter*in arbeitet zu spät am Tag.
Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet ohne Pause von 60 Minuten mehr als 6 Stunden Für die Dauer der Arbeitszeit wurde nicht ausreichend Pausenzeit eingehalten.
Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet ohne Pause von 30 Minuten mehr als 4:30 Stunden Für die Dauer der Arbeitszeit wurde nicht ausreichend Pausenzeit eingehalten.
Für Jugendliche gilt eine Ruhezeit von 12 Stunden. Es liegt zu wenig Zeit zwischen zwei Schichten.

Jugendliche dürfen nur an fünf Tagen in der Woche beschäftigt werden. Die beiden wöchentlichen Ruhetage sollen nach Möglichkeit aufeinander folgen.

Für die Mitarbeiter*in wurden an mehr als 5 Tage der aktuellen Woche Arbeitszeiten erfasst.

Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei für Jugendliche bleiben.

Für die Mitarbeiter*in wurden an mehr als 2 Sonntagen im aktuellen Monat Arbeitszeiten erfasst.
Für Jugendliche gilt ein Beschäftigungsverbot am 1. Januar, 1. Mai, 24. Dezember ab 14:00 Uhr, 25. Dezember, 31. Dezember ab 14:00 Uhr. Mitarbeiter*in arbeitet trotz gesetzlich vorgeschriebenem Beschäftigungsverbot.

 

3 Stunden-/Mindestlohn

Bemerkt die Software, dass der Stundenlohn einer Arbeitszeit niedriger als der aktuell geltende Mindestlohn ist, zeigt sie folgende Meldungen:

    angezeigte Rechtsverletzung Bedeutung

    Der Stundenlohn vom Mitarbeiter (Aushilfe oder Festangestellt mit festem Stundenlohn) beträgt 0,00 €

    In der Personalakte der Mitarbeiter*in ist ein Stundenlohn von 0,00 € hinterlegt.
    Der Mindestlohn von 12,82 € wurde unterschritten! Der Stundenlohn der Arbeitszeit unterschreitet den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn.

     

    4 Steuer

    angezeigte Rechtsverletzung Bedeutung

    Der Lohn für diesen Monat, abzgl. pauschaler Zuschlag, überschreitet die Mini-Job-Grenze.

     Die Mitarbeiter*in hat mehr verdient, als durch die gesetzliche Verdienstgrenze erlaubt.

    Mitarbeiter*in ist kurzfristig beschäftigt und hat in diesem Kalenderjahr mehr als 70 Arbeitstage.

     Es wurden für die Mitarbeiter*in im aktuellen Jahr an mehr als 70 Tagen Arbeitszeiten erfasst.

     

    5 Werkstudent*innen

    angezeigte Rechtsverletzung Bedeutung

    Ein Werkstudent darf während der Vorlesungszeit nicht mehr als 20 Stunden in der Woche arbeiten.

    Für die Werkstudent*in wurden in der aktuellen Woche mehr als 20 Stunden Arbeitszeit erfasst.