Rechtsverletzungen

e2n prüft beim Speichern einer Arbeitszeit, ob Verletzungen arbeitsrechtlicher Normen vorliegen. Hierbei wird auf Arbeitszeitdauer, Jugendschutz und Mindestlohn geprüft. Auch steuerrechtliche Prüfungen sind integriert.

 

 

1 Arbeitszeit, Pausenzeit, Überschneidungen

2 Jugendschutz

3 Mindestlohn

4 Steuer

 

 

Wenn die Software einen rechtlichen Verstoß feststellt, wird Dir hinter der betroffenen Arbeitszeit ein roter Paragraph angezeigt.
Bewege Deine Maus darüber oder klicke auf den Paragraphen, um Details zu der Rechtsverletzung anzuzeigen:

 

> Arbeitszeiten - Rechtsverletzungen sehen

 

 

1 Arbeitszeit, Pausenzeit, Überschneidungen

Folgende Verstöße der Arbeitszeit und Pausenzeit sowie Überschneidungen von Bewegungsdaten werden aufgezeichnet:
  • Zu lange gearbeitet: Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 10 Stunden.
  • Zu wenig Zeit zwischen zwei Schichten: Die Ruhezeit von 11 Stunden wurde nicht eingehalten.
  • Pause zu kurz: Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 6 Stunden und die Pause ist unter 30 Minuten.
  • Pause zu kurz: Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 9 Stunden und die Pause ist unter 45 Minuten.
  • Allgemein: An diesem Tag überschneiden sich zwei Arbeitszeiten.
  • Abwesenheit: An diesem Tag wurde bereits eine Abwesenheit eingetragen.

 

2 Jugendschutz


Bei minderjährigen Mitarbeitenden prüft e2n auf folgende Details:

  • Pause zu kurz: Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet ohne Pause von 60 Minuten mehr als 6 Stunden
  • Pause zu kurz: Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet ohne Pause von 30 Minuten mehr als 4:30 Stunden
  • Zu lange gearbeitet: Mitarbeiter*in ist minderjährig und arbeitet mehr als 8 Stunden.
  • Zu früh oder zu spät gearbeitet: Mitarbeiter*in ist minderjährig und fängt vor 6:00 Uhr an oder arbeitet nach 22:00 Uhr.
  • Arbeit an Heilig Abend und Silvester: Für Jugendliche gilt ein Beschäftigungsverbot am 1. Januar, Karfreitag, 1. Mai, 24. Dezember ab 14:00 Uhr, 25. Dezember und 31. Dezember ab 14:00 Uhr.
  • Arbeit an Sonntagen: Jeder zweite Sonntag soll, mindestens zwei Sonntage im Monat müssen beschäftigungsfrei für Jugendliche bleiben.

 

3 Mindestlohn


Bemerkt die Software, dass der Stundenlohn einer Arbeitszeit niedriger als der aktuell geltende Mindestlohn ist, zeigt sie folgende Meldungen:


  • Der Mindestlohn von 12,41 € wurde unterschritten!
  • (ab 1.1.25: Der Mindestlohn von 12,82 € wurde unterschritten!)

 

4 Steuer

  • Hinweis, wenn in einem Mini-Job zu viel verdient wurde: Der Lohn für diesen Monat, abzgl. pauschaler Zuschläge, überschreitet die Mini-Job-Grenze von 538,00 €.
  • (ab 1.1.25: Der Lohn für diesen Monat, abzgl. pauschaler Zuschläge, überschreitet die Mini-Job-Grenze von 556,00 €.)
  • Hinweis, wenn in einer kurzfristigen Beschäftigung in diesem Kalenderjahr mehr als 70 Tage gearbeitet wurde.