e2n prüft beim Speichern einer Arbeitszeit, ob Verletzungen arbeitsrechtlicher Normen vorliegen. Hierbei wird auf Arbeitszeitdauer, Jugendschutz und Mindestlohn geprüft. Auch steuerrechtliche Prüfungen sind integriert.
Wenn ein rechtlicher Verstoß festgestellt wird, erkennst Du das an dem roten §-Zeichen hinter der Arbeitszeit. Bewege Deine Maus über dieses Icon oder klicke darauf, um Dir Details zu den Rechtsverletzungen anzuzeigen:
1 Arbeitszeit und Pausenzeit
- Zu lange gearbeitet: Die Arbeitszeit an diesem Tag beträgt mehr als 10 Stunden.
- Ruhezeit nicht eingehalten: Unterbrechung seit Ende letzter Schicht (Vortag) ist kleiner als 11 Stunden
- Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Stunden und hat weniger als 30 min Pause gemacht
- Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 9 Stunden und hat weniger als 45 min Pause gemacht
2 Jugendschutz
Diese Prüfungen greifen bei allen Mitarbeiter die minderjährig sind:
- Zu früh oder zu spät gearbeitet: Mitarbeiter beginnt vor 6:00 Uhr an mit der Arbeit oder beendet diese nach nach 22:00 Uhr
- Zu lange gearbeitet: Mitarbeiter arbeitet länger als 8 Stunden an einem Tag
- Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 4,5 Stunden und hat weniger als 30 min Pause gemacht
- Pause nicht eingehalten: Mitarbeiter arbeitet länger als 6 Stunden und hat weniger als 60 min Pause gemacht
3 Mindestlohn
Stundenlohn abzüglich pauschaler Zuschläge ist kleiner als 12,00 EUR für volljährige Aushilfen.
4 Steuerrecht
- Hinweis, wenn Mini-Jobber in einem Monat mehr als 520,00 EUR verdient hat
- Hinweis, wenn eine Aushilfe (kurzfristig Beschäftigter) in diesem Kalenderjahr mehr als 50 Arbeitstage hat