Welche Feiertage und welche Regelungen gelten für Dich? Was ist der Unterschied zwischen Feiertagszuschlag und -ausgleich? Wir klären Dich auf!
1 Gesetzliche Feiertage in Deutschland
1 Gesetzliche Feiertage in Deutschland
Regelungen zu gesetzlichen Feiertagen unterliegen der Kompetenz der Bundesländer. Es gibt neun bundeseinheitliche Feiertage. Darüberhinaus sind Feiertage je nach Bundesland, mitunter auch nach Gemeinden oder Städten unterschiedlich.
Bundeseinheitliche gesetzliche Feiertage
- Neujahrstag
- Karfreitag
- Ostermontag
- Maifeiertag
- Christi Himmelfahrt
- Pfingstmontag
- Tag der deutschen Einheit
- 1. Weihnachtstag
- 2. Weihnachtstag
Welche sonstigen gesetzlichen Feiertage für Dich gelten, kannst Du zum Beispiel unter Gesetzliche Feiertage nachlesen.
2 Feiertagsausgleiche
Alle Mitarbeitenden haben das Recht auf Feiertagsausgleich. Wer an einem Feiertag arbeitet, muss diese Zeit durch einen Ersatzruhetag ausgeglichen bekommen. Der Ersatzruhetag ist kein zusätzlicher freier Tag.
Hinweis:
Besonderheiten DEHOGA
Bei den Manteltarifverträgen der DEHOGA kann es zu Abweichungen kommen. Hier ist der Ersatzruhetag meist ein zusätzlicher bezahlter freier Tag.
Die gesetzlichen Feiertage werden zwar im Kalender farblich markiert, ob dafür jedoch ein Ausgleich hinterlegt werden soll, musst Du selbst entscheiden.
In e2n pflegst Du die Feiertagsausgleiche Deiner Mitarbeitenden einfach über den Kalender.
3 Feiertagszuschläge
Zusätzlich kann an Feiertagen ein Zuschlag in Höhe von maximal 125 % (für Arbeitszeiten am 1. Mai, 24. Dezember ab 14 Uhr, am 25. und 26. Dezember von maximal 150%) ausbezahlt werden.
In e2n definierst Du Deine Feiertagszuschläge in den Zuschlagseinstellungen.