Wenn Mitarbeitende an Feiertagen arbeiten, dann steht ihnen in der Regel ein Ausgleich dafür zu. Dieser kann abhängig von Bundesland, Tarifvertrag oder Anstellungsverhältnis sein.
1 Bedeutung eines Feiertagsausgleichs
2 Mitarbeitende arbeiten nie an Feiertagen
3 Mitarbeitende arbeiten gelegentlich an Feiertagen
4 Mitarbeitende erhalten Zuschläge
5 Mitarbeitende bekommen bezahlten freien Tag
1 Bedeutung eines Feiertagsausgleichs
Es gibt verschiedene Varianten, ob und wie die Arbeit an Feiertagen stattfindet und vergütet wird. Nutze die Abwesenheit "Feiertagsausgleich" im Kalender, damit wegen eines Feiertags keine Minusstunden anfallen, oder um Deinen Mitarbeitenden für den Feiertag an einem anderen Tag einen Ausgleich einzutragen.
Ein "Feiertagsausgleich" ist dementsprechend bewertet:
Mitarbeitende mit Gehalt bekommen für einen Feiertagsausgleich ihre Abwesenheitszeit gutgeschrieben. Mitarbeitenden mit Stundenlohn wird ein Feiertagsausgleich laut Abwesenheitszeit bezahlt.
Beachte:
Im Umgang mit Feiertagen kann es abweichende betriebsinterne Regelungen geben.
Welche Möglichkeiten in unseren Augen an Feiertagen auftreten können, siehst Du in den folgenden Punkten:
2 Mitarbeitende arbeiten nie an Feiertagen
Beispiel:
Eine Mitarbeiterin aus dem Büro hat eine 40-Stunden-Woche von Montag bis Freitag. An Feiertagen hat sie grundsätzlich frei.
Fällt ein Feiertag auf einen Dienstag, sollen für diese Mitarbeiterin natürlich keine Minusstunden entstehen. Aus diesem Grund wird der Feiertag mit Stunden ausgeglichen.
Lösung in e2n:
Stelle in den Abwesenheitseinstellungen der Mitarbeiterin den automatischen Feiertagsausgleich ein. Somit bekommt die Mitarbeiterin an jedem gesetzlichen Feiertag ihre hinterlegte Abwesenheitszeit gutgeschrieben.
3 Mitarbeitende arbeiten gelegentlich an Feiertagen
Beispiel:
Ein Mitarbeiter arbeitet an manchen Feiertagen und an anderen nicht. Für Feiertage, an denen er nicht arbeitet, soll er Stunden gutgeschrieben bekommen, um die Entstehung von Minusstunden zu vermeiden.
Lösung in e2n:
Trage den Feiertagsausgleich manuell an eben diesem Datum im großen Kalender oder im Kalender des Mitarbeiters ein.
Hinweis:
Arbeitet der Mitarbeiter immer nur von Montag bis Mittwoch, muss ein Feiertag am Donnerstag nicht ausgeglichen werden.
4 Mitarbeitende erhalten Zuschläge
Bei dieser Regelung bekommen Deine Mitarbeitenden für ihre Arbeit an Feiertagen einen Zuschlag ausbezahlt.
Beispiel:
Für den Tarifvertrag der Gastronomie sind 100% Feiertagszuschlag vorgesehen.
Vorteil dieser Regelung ist, dass der Zuschlag auf den Bruttolohn gerechnet und netto vollständig ausbezahlt wird. Für den Arbeitgeber entstehen keine Lohnnebenkosten. Zusätzlich werden Zuschläge in der Regel nicht bei Verdienstgrenzen berücksichtigt (zum Beispiel Mini-Job).
Lösung in e2n:
Hinterlege die entsprechenden Feiertagszuschläge in Deinen Zuschlagseinstellungen.
Notiz:
Du kannst zu reinem Informationszweck in den Abwesenheitseinstellungen Deiner Mitarbeitenden die Einstellung "Mitarbeiter erhält Zuschläge" hinterlegen.
5 Mitarbeitende bekommen bezahlten freien Tag
Beispiel:
Im Manteltarifvertrag in NRW ist vorgesehen, dass eine Mitarbeiterin, wenn sie an einem Feiertag arbeitet, dafür einen bezahlten freien Tag erhält.
Lösung in e2n:
Trage der Mitarbeiterin den Feiertagsausgleich an dem Tag im Kalender ein, an welchem sie frei nimmt.
Workaround:
Da es unübersichtlich sein kann, zu erkennen, wie viele solcher Feiertagsausgleiche dem Mitarbeiter noch zustehen, kann man die Guttage nutzen.
- Aktiviere unter > Benutzer > Einstellungen > Kalender > Abwesenheiten die Abwesenheiten "Guttage" und stelle für den Betreffenden unter > Mitarbeiter > Einstellungen > Abwesenheiten "Guttage bewerten" ein.
- Den Feiertagsausgleich fügst Du an dem Feiertag hinzu, an welchem gearbeitet wurde. Um die Stunden wieder zu reduzieren und in einen Guttag umzuwandeln, trage zusätzlich an einem beliebigen anderen Tag der Woche „Guttag geben“ ein.
- Der Mitarbeiter hat jetzt einen Guttag auf seinem Konto, der an einem vereinbarten Tag gewährt werden kann ("Guttage nehmen").
Diese Regelung kann mit der Zuschlagsregelung kombiniert werden.