Feiertagskonto
Das Feiertagskonto bildet Ansprüche auf Ausgleichstage für Feiertagsarbeit systematisch ab und macht sie in einem Konto nachvollziehbar
4.1 Art, wie der Anspruch entsteht
4.2 Darstellung im System
4.3 Mitarbeitenden-Ebene
1 Definition
Das Feiertagskonto ist ein eigenes Konto pro Mitarbeiter*in, mit dem der Anspruch auf freie Tage als Ausgleich für Arbeit an Feiertagen automatisch erfasst und verwaltet wird.
Es ersetzt manuelle Workarounds (z. B. über Guttage) und ermöglicht eine transparente, nachvollziehbare Abbildung tariflicher oder betrieblicher Regelungen.
2 Warum gibt es ein Feiertagskonto?
In vielen Betrieben entsteht bei Arbeit an Feiertagen ein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag.
Ohne automatisierte Unterstützung bedeutet das häufig:
- manuellen Pflegeaufwand
- unklare oder fehlende Rückstellungen
- wenig Transparenz über offene und bereits genommene Ausgleichstage
Das Feiertagskonto hilft Dir dabei:
- Feiertagsansprüche automatisch zu erfassen
- offene und bereits genommene Ausgleichstage jederzeit nachzuvollziehen
- Rückstellungen planbar zu machen
- manuelle Pflege und Fehler zu vermeiden
- Klarheit für Deine Planung zu schaffen
Welche Anspruchslogik im Feiertagskonto für Deinen Betrieb relevant sein könnte, erfährtst Du in diesem seperaten Handbuchartikel.
3 Aktivierung (wie)
Die Aktivierung erfolgt standortbezogen und ist einmalig.
In diesem Video erklärt Dir Florian, wie Du das Feiertagskonto in Deinem e2n aktivierst:
Falls Du es gerne zum nachlesen haben möchtest, hier das Vorgehen einmal in schriftform:
Pfad: Benutzername > Einstellungen > Kalender > Feiertagskonto
Schritte:
- Feiertagskonto aktivieren
- Art auswählen, wie der Anspruch entsteht
- Relevante Feiertage auswählen
- Wochentage festlegen, an denen ein Feiertag anspruchsberechtigt ist
Nach erstmaliger Aktivierung kann das Feiertagskonto nicht mehr gelöscht werden.
Es kann jedoch jederzeit in einer Personalakte ein- oder ausgeblendet werden.
Hinweis zur Kombination mit dem automatischen Feiertagsausgleich
Pfad zur Prüfung:
Mitarbeiter > Personalakte > Einstellungen > Abwesenheiten
Dort kannst Du einstellen, ob ein automatischer Feiertagsausgleich ( „Mitarbeiter*in bekommt Stunden gutgeschrieben“) aktiv ist.
Wann ist der automatische Feiertagsausgleich in Kombination mit dem Feiertagskonto sinnvoll?
Der automatische Feiertagsausgleich eignet sich besonders, wenn:
-
Deine Mitarbeitende feste Arbeitstage haben (z. B. Montag–Freitag), die sich mit Deiner globalen Einstellung an Anspruchstagen im Feiertagskonto decken
-
Feiertage pauschal mit Stunden bewertet werden sollen, obwohl an den Tagen nicht gearbeitet wird
-
keine davon abweichenden Anspruche dokumentiert geführt werden müssen
In diesen Fällen sorgt die Automatik für eine einfache und direkte Stundenbewertung (durch den automatischen Feiertagsausgleich) am Feiertag.
Wichtig bei gleichzeitiger Nutzung
Sind beide Funktionen aktiviert, kann es je nach Konfiguration zu Überschneidungen kommen (z. B. bei Mitarbeitenden im Teilzeitangestelltenverhältnis mit festen täglichen Arbeitstagen). Hier empfielt es sich entweder das Feiertagskonto für diese Mitarbeitenden in der indiviudellen Personalakte zu deaktivieren oder manuell das Feiertagskonto mit dem Kontoausgleich "Feiertagskorrektur" auszugleichen.
So wird ein Feiertagsausgleich korrekt eingetragen
Wenn das Feiertagskonto aktiv genutzt wird, erfolgt der Ausgleich bewusst und nachvollziehbar. Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
Manuelle Eintragung durch Dich
Du kannst einen Feiertagsausgleich direkt als Abwesenheit eintragen, z. B.:
- am Feiertag selbst
- oder zu einem späteren Zeitpunkt
- auch anteilig (z. B. halber Tag)
Jeder eingetragene Feiertagsausgleich reduziert automatisch einen offenen Anspruch im Feiertagskonto.
Antrag durch Mitarbeitende
Alternativ können Mitarbeitende einen Feiertagsausgleich selbstständig über ihren Personalzugang beantragen.
Generell gilt:
- Ansprüche entstehen automatisch gemäß der gewählten Logik.
- Der Ausgleich erfolgt bewusst: entweder durch Dich oder per Antrag der Mitarbeitenden.
- Jeder eingetragene Feiertagsausgleich reduziert einen bestehenden Anspruch.
4 Anwendung und Auswirkungen
4.1 Art, wie der Anspruch entsteht
Du entscheidest Dich pro Standort für eine von zwei Varianten:
A) Tatsächlich gearbeiteter Feiertag
Ein Anspruch entsteht nur dann, wenn eine Mitarbeiter*in an einem Feiertag tatsächlich arbeitet oder dafür bereits im Dienstplan eingeplant ist.
So funktioniert es:
- Geplante Schicht am Feiertag → Anspruch +1 (geplant)
- Tatsächliche Arbeitszeit am Feiertag → Anspruch +1 (fix)
- Keine Arbeitszeit (z. B. Krankheit oder Urlaub) → kein Anspruch
- Feiertagsausgleich als Abwesenheit → Anspruch −1
Diese Variante eignet sich besonders, wenn ein Ausgleich nur bei tatsächlicher Feiertagsarbeit gewährt werden soll.
B) Feiertag in Arbeitswoche
Hier entsteht der Anspruch pauschal, unabhängig von Dienstplan oder Arbeitszeit. In der Regel wird dieser Anspruch auch am selben Tag durch den Feiertagsausgleich genommen, da nicht gearbeitet wird.
So funktioniert es:
- Feiertag fällt auf einen ausgewählten Wochentag
- Mitarbeiter*in ist an diesem Tag angestellt → Anspruch +1
Die Ansprüche werden direkt berechnet, auch im Voraus für das gesamte Jahr.
Diese Variante wird häufig bei tariflichen Regelungen genutzt, bei denen Feiertage grundsätzlich ausgeglichen werden.
4.2 Darstellung im System
Das Feiertagskonto findest Du nach Aktivierung in der Personalakte oberhalb des Guttagekontos.
Dort siehst Du:
- den aktuellen Kontostand (in Tagen)
- Überträge aus dem Vorjahr
- manuelle Kontoausgleiche (Korrektur / Auszahlung)
- eine Übersicht aller relevanten Feiertage mit Status:
- gearbeitet
-
- geplant
-
- frei / nicht gearbeitet
- die Zuordnung von Feiertag und Ausgleichstag
- die Dauer, bis ein Anspruch ausgeglichen wurde

So ist jederzeit nachvollziehbar, welcher Feiertag bereits ausgeglichen wurde und welcher noch offen ist.
Verrechnung von Ausgleichstagen
Eingetragene Feiertagsausgleiche werden automatisch und chronologisch mit offenen Ansprüchen innerhalb eines Jahres verrechnet.
Dadurch ist transparent ersichtlich, welcher Feiertagsanspruch durch welchen Ausgleichstag abgegolten wurde.
Dabei gilt:
- Es werden ausschließlich ganze Tage mit offenen Ansprüchen verrechnet.
- Halbe Tage werden im Kontostand berücksichtigt, aber nicht mit offenen Ansprüchen verrechnet.
- Existieren keine offenen Feiertagsansprüche mehr, werden eingetragene Feiertagsausgleiche im Bereich „Offene Abwesenheiten“ angezeigt.
- Diese Abwesenheiten werden weiterhin im Kontostand berücksichtigt.
- Beim Hovern über das Datum in der Spalte „Ausgleichstag“ werden die hinterlegten Stunden des Feiertagsausgleichs angezeigt.
So ist jederzeit klar ersichtlich, welche Ansprüche offen sind und welche bereits ausgeglichen wurden.
4.3 Mitarbeitenden-Ebene
Standardmäßig gilt das Feiertagskonto für alle Mitarbeitenden eines Standorts.
Du kannst es jedoch pro Mitarbeiter*in deaktivieren, z. B. für:
- Aushilfen
- Minijobber*innen
- Mitarbeitende ohne tariflichen Anspruch
Pfad: Mitarbeiter > gewünschte Personalakte > Feiertagskonto > aktivieren / deaktivieren

5 Beispiele
Beispiel 1: Arbeit am Feiertag
Eine Mitarbeiterin arbeitet am 1. Mai.
- Der Feiertag wird als gearbeitet erfasst
- Anspruch +1
Nimmt sie später einen Feiertagsausgleich:
- Anspruch −1
- Der Ausgleichstag wird eindeutig diesem Feiertag zugeordnet
Beispiel 2: Pauschaler Feiertagsanspruch
Du nutzt die Variante „Feiertag in Arbeitswoche“.
Alle Feiertage, die auf Montag bis Freitag fallen, werden automatisch gutgeschrieben.
- Mitarbeitende sehen ihre Ansprüche bereits zu Jahresbeginn
- Planung und Rückstellungen sind frühzeitig möglich
6 FAQ
Was unterscheidet das Feiertagskonto vom Guttagekonto?
→ Guttage werden manuell gepflegt. Das Feiertagskonto reagiert automatisch auf Schichten, Arbeitszeiten und Abwesenheiten an Feiertagen.
Verfallen Feiertagsansprüche?
→ Nein. Ansprüche werden ins Folgejahr übertragen analog zum Urlaubskonto, wird zum Jahreswechsel der Jahreswechselassistent genutzt.
Kann ich das Feiertagskonto wieder löschen?
→ Nein. Nach Aktivierung kann es nur ein- oder ausgeblendet werden.
Gilt das Feiertagskonto für alle Mitarbeitenden gleich?
→ Die Einstellungen gelten pro Standort, können aber pro Mitarbeiter*in deaktiviert werden.
Kann ich Feiertage individuell pro Mitarbeiter*in definieren?
→ Nein. Feiertage und Wochentage werden standortbezogen festgelegt.