Feiertagskonto: Welche Einstellung passt zu meinem Betrieb
Dieser Artikel unterstützt Dich dabei, die passende Anspruchslogik für Dein Feiertagskonto zu wählen. Anhand typischer Use Cases aus der Praxis zeigen wir Dir, welche der zwei Anspruchslogiken besser zu Deinem Betrieb passt. So kannst Du fundiert entscheiden, wie Du das Feiertagskonto in Deinem Unternehmen optimal nutzt
Beantworte Dir vor der Einrichtung des Feiertagskontos bitte zuerst diese Fragen:
- Soll ein Feiertagsausgleich nur dann entstehen, wenn wirklich gearbeitet wurde?
- Oder sollen Feiertage grundsätzlich ausgeglichen werden, unabhängig vom Dienstplan?
- Arbeiten Teilzeitkräfte an unterschiedlichen festen Wochentagen, die berücksichtigt werden sollen?
- Gibt es Mitarbeitende (z. B. Minijobber), die keinen Feiertagsanspruch haben sollen?
Deine Antworten auf diese Fragen führen Dich direkt zur passenden Einstellung.
Im Feiertagskonto kann pro Standort nur eine Anspruchslogik aktiviert werden.
Diese Grundentscheidung gilt zunächst für alle Mitarbeitenden eines Standorts.
1 Grundsatzentscheidung: Wie soll ein Feiertagsanspruch entstehen?
Bevor Du das Feiertagskonto nutzt, entscheidest Du Dich pro Standort für eine von zwei Logiken:
Option A
Anspruch entsteht nur bei tatsächlicher Arbeit am Feiertag
→ Einstellung: Tatsächlich gearbeiteter Feiertag
Option B
Anspruch entsteht pauschal bei Feiertagen in der Arbeitswoche
→ Einstellung: Feiertag in Arbeitswoche
Welche Option für Dich sinnvoll ist, hängt davon ab, wie Feiertagsarbeit in Deinem Betrieb geregelt ist.
Option A: „Tatsächlich gearbeiteter Feiertag“
Wann passt diese Einstellung?
Diese Variante ist sinnvoll, wenn in Deinem Betrieb gilt:
„Ein Feiertagsausgleich entsteht nur dann, wenn an einem Feiertag tatsächlich gearbeitet wird.“
Typische Use Cases
Vollzeitmitarbeitende
- Mitarbeitende werden an Feiertagen eingeplant
- Wer arbeitet, bekommt einen Ausgleichstag
- Wer nicht arbeitet, erhält keinen Anspruch
Sehr häufiger Standardfall (z. B. in der Gastronomie, Hotellerie und im Einzelhandel)
Teilzeitmitarbeitende mit festen Arbeitstagen
- Mitarbeitende arbeiten nur an bestimmten Wochentagen (z. B. Montag & Mittwoch)
- Ein Feiertagsanspruch soll nur entstehen, wenn sie an diesen Tagen arbeiten
Diese Logik berücksichtigt Teilzeit automatisch,
da nur geplante oder tatsächliche Arbeit zählt.
Mitarbeitende mit wechselnden Arbeitstagen
- Arbeitstage variieren
- Feiertagsarbeit ist nicht immer planbar
Anspruch entsteht fair und leistungsbezogen.
Minijobber
- Sollen Minijobber keinen Feiertagsanspruch haben, kann das Feiertagskonto in der Personalakte deaktiviert werden.
Was passiert im System?
- Schicht oder Arbeitszeit am Feiertag → Anspruch +1
- Feiertagsausgleich (Abwesenheit) → Anspruch −1
- Krankheit oder Urlaub am Feiertag → kein Anspruch
Der Ausgleichstag kann am Feiertag selbst oder zu einem späteren Zeitpunkt genommen werden.
Wann ist diese Einstellung nicht geeignet?
Wenn Feiertage unabhängig von tatsächlicher Arbeit pauschal ausgeglichen werden sollen.
Option B: „Feiertag in Arbeitswoche“
Wann passt diese Einstellung?
Diese Variante ist sinnvoll, wenn tariflich oder betrieblich gilt:
„Fällt ein Feiertag auf einen bestimmten Wochentag, entsteht automatisch ein Ausgleich, unabhängig vom Dienstplan.“
Typische Use Cases
Pauschale tarifliche Regelungen
- Feiertage gelten grundsätzlich als Ausgleichstage
- Ob tatsächlich gearbeitet wurde, ist unerheblich
Beispiel:
„Alle Feiertage, die auf Montag bis Freitag fallen, werden ausgeglichen.“
Betriebe mit einheitlicher Arbeitswoche
- Mitarbeitende arbeiten grundsätzlich an denselben Wochentagen
- Unterschiede zwischen Voll- und Teilzeit spielen tariflich keine Rolle
Was passiert im System?
- Alle ausgewählten Feiertage werden automatisch gutgeschrieben
- Ansprüche können bereits zu Jahresbeginn berechnet werden
- Feiertagsausgleiche reduzieren anschließend das Feiertagskonto
Individuelle Arbeitstage einzelner Mitarbeitender in den Abrechnungseinstellungen werden nicht berücksichtigt.
Wann ist diese Einstellung nicht geeignet?
Wenn Teilzeitkräfte nur an ihren tatsächlichen Arbeitstagen Feiertage erhalten sollen und
sobald ein Feiertagsausgleich strikt an tatsächliche Arbeit gekoppelt ist
2 Mitarbeitertypen richtig abbilden
Da pro Standort nur eine Anspruchslogik gewählt werden kann, gilt:
- Vollzeit und Teilzeit werden über die gewählte Logik abgedeckt
- Abweichungen (z. B. kein Anspruch für einzelne Mitarbeitende) werden pro Mitarbeiter*in geregelt
Typische Vorgehensweise
- Feiertagskonto global aktivieren
- Für Mitarbeitende ohne Anspruch
→ Feiertagskonto in der Personalakte deaktivieren
3 Entscheidungshilfe auf einen Blick
Sollen Teilzeitkräfte nur dann einen Feiertagsanspruch bekommen,
wenn sie tatsächlich gearbeitet haben?
→ Ja: Tatsächlich gearbeiteter Feiertag
→ Nein: Feiertag in Arbeitswoche