Hier erfährst Du, wer Anspruch auf Lohnfortzahlung hat, ab wann und wie lange der Lohn fortgezahlt wird. Außerdem, wie Du das bei e2n umsetzt.
1 Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung
Wird ein Arbeitnehmer auf Grund einer Erkrankung an seiner Arbeitsleistung verhindert, hat er Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber. Der Anspruch besteht auch für geringfügig Beschäftigte (Mini-Jobs und kurzfristig Beschäftigte).
2 Ab wann und wie lange wird der Lohn fortgezahlt
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung besteht erst, wenn das Arbeitsverhältnis vier Wochen ununterbrochen bestanden hat. Das heißt im Krankheitsfall innerhalb der ersten vier Wochen seit Beschäftigungsbeginn besteht kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung. Die Krankenkasse zahlt dem Arbeitnehmer für diese Zeit ein "Krankengeld".
Eine Entgeltfortzahlung erfolgt für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen. Die Wartezeit wird jedoch nicht auf die sechswöchige Anspruchsdauer angerechnet.
3 Umsetzung bei e2n
Die Krankheitstage von Mitarbeitenden können über den Kalender eingetragen werden.
Sobald die Abrechnung erstellt wird, werden die eingetragenen Werte für den Abrechnungszeitraum mit übernommen. In der zusammengefassten Abrechnung werden die Krankheitstage für den Zeitraum aufgelistet, sowie die dafür entstandenen Fehlstunden:
Die persönliche Abrechnung des Mitarbeitenden listet genau die Tage auf, an denen er gefehlt hat. Ist ein Stundenlohn hinterlegt, wird die Abwesenheit auch in Euro bewertet.
Ob die Krankheitstage in die Entgeltfortzahlung fallen, entscheidet dann Deine Lohnbuchhaltung. Die Krankheitstage haben Einfluss auf die Überstundenberechnung.
Bei Fragen zur Lohnbuchhaltung schickt uns doch eine Email an lohn@e2n.de.