2 Teilurlaubsanspruch in e2n (Zwölftelungsprinzip)
3 Teilurlaubsanspruch für Österreich in e2n (365-Tage-Regelung)
4 Wie verwalte ich den Urlaub meiner Mitarbeitenden?
1 Grundlagen
1.1 Jahresurlaub
Anspruch auf Jahresurlaub hat derjenige Mitarbeiter, der die 6-monatige Wartezeit erfüllt hat.
- Tritt der Mitarbeiter zum 01.04. ins Unternehmen ein, hat er ab 01.10. Anspruch auf Jahresurlaub erworben.
- Hat der Beschäftigte die Wartezeit im Betrieb einmal erfüllt, wird der volle Jahresurlaub zu Beginn eines jeden Kalenderjahres - also am 01.01. - fällig. (Der Arbeitnehmer kann bereits im Januar seinen Jahresurlaub nehmen.)
1.2 Teilurlaub
Teilurlaub ist anteiliger Urlaub vom Jahresurlaub.
Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf Teilurlaub, wenn er mindestens einen Monat gearbeitet hat, aber noch keinen Anspruch auf den Jahresurlaub geltend machen kann. Bestand das ganze Arbeitsverhältnis weniger als einen vollen Monat, hat der Beschäftigte keinen Anspruch auf Urlaub.
Einen Anspruch auf Teilurlaub hat der Arbeitnehmer:
- für die Zeit eines Kalenderjahres, für die er wegen Nichterfüllung der Wartezeit in diesem Kalenderjahr keinen vollen Urlaubsanspruch erwirbt.
- wenn er vor erfüllter Wartezeit aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet (z.B. Ausscheiden innerhalb der Probezeit).
- wenn er nach erfüllter Wartezeit in der ersten Hälfte eines Kalenderjahres aus dem Arbeitsverhältnis ausscheidet. (Tritt ein Mitarbeiter z.B. nach 3- jähriger Betriebszugehörigkeit zum 31.03. aus, verkürzt sich der Jahresurlaub auf drei Zwölftel).
- Endet das Arbeitsverhältnis z.B. zum 31.03., dann verkürzt sich sein Jahresurlaub auf drei Zwölftel
- Endet das Arbeitsverhältnis z.B. zum 31.08. (in der zweiten Hälfte eines Kalenderjahrs), dann hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf den gesetzlichen Jahresurlaub. Für diesen Fall gibt es keine Teilurlaubsregelung.
Die Höhe des Teilurlaubsanspruchs ergibt sich aus 1/12 des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Beschäftigungsverhältnisses dieses Jahres (sog. Zwölftelungsprinzip).
2 Teilurlaubsanspruch in e2n - Deutschland (Zwölftelungsprinzip)
Wenn der Beschäftigungszeitraum aufgrund von Eintritt oder Austritt nicht das volle Jahr umfasst, errechnet e2n stets einen Teilurlaubsanspruch nach dem Zwölftelungsprinzip.
Bei ungeraden Zahlen rundet e2n auf halbe Tage auf.
Rechenbeispiel (25 Tage Jahresanspruch):
Eintrittsdatum: 01.04.2019 Austrittsdatum: 30.06.2019
25 Tage / 12 Monate x 3 Monate = 6,25 Tage => 6,5 Tage
3 Teilurlaubsanspruch in e2n - Österreich (365-Tage-Regelung)
Der Teilurlaubsanspruch errechnet sich in Österreich anhand der 365-Tage-Regelung.
Hierbei wird der Jahresurlaub anhand des Verhältnisses der Tage des Beschäftigungsverhältnisses zur Anzahl der Tage des Referenzjahres berechnet.
e2n rundet auf halbe Tage auf, oder ab (in diesem Fall 6,5 Tage).
Rechenbeispiel (24 Tage Jahresanspruch):
Eintrittsdatum: 01.01.2019 Austrittsdatum: 01.09.2019 Referenzjahr: 2019
24 / 365 * 245 (01.01.19 bis 01.09.19) = 16,1095 => 16,11 Tage
4 Wie verwalte ich den Urlaub meiner Mitarbeitenden?
4.1 Jahresanspruch eingeben
Beim Anlegen eines Mitarbeiters definierst Du unter > Mitarbeiter > Einstellungen > Abwesenheiten den Jahresanspruch, der vertraglich vereinbart wurde:
4.2 Urlaubskonto anpassen
Möchtest Du den Jahresanspruch für ein Jahr anpassen,
- da Du z.B. den Teilurlaubsanspruch Deines Mitarbeiters anders als e2n berechnest
- oder den Jahresanspruch rückwirkend korrigieren musst
kannst Du dies im entsprechenden Urlaubskonto tun:
Unter > Mitarbeiter > Personalakte > Urlaubskonto lässt sich der Urlaubsanspruch für dieses Jahr über den blauen Stift bearbeiten:
4.3 Urlaub eintragen
Im Kalender trägst Du den Urlaub, wie auch die anderen Abwesenheiten des Mitarbeiters, ein.