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Schweiz: Betriebsart "Ausgleichsruhezeit" für Bäckereien

So funktionieren Sollstunden, Zuschläge und Ausgleich bei Bäckereibetrieben in der Schweiz.

 

Das Wichtigste in Kürze:

  • Die Betriebsart Ausgleichsruhezeit (AGRZ) wird für Bäckereibetriebe in der Schweiz verwendet.
  • In e2n wird dabei in der Regel eine 5-Tage-Woche abgebildet.
  • Die Wochenarbeitszeit wird in der Verwaltung hinterlegt und kann in der Personalakte individuell angepasst werden.
  • Die Wochenarbeitstage in der Personalakte bestimmen, wie das Soll für den jeweiligen Monat berechnet wird.
  • Die Sollstunden berechnen sich bei AGRZ auf Basis der Wochenstunden, der Wochenarbeitstage und der Arbeitstage im Kalendermonat.
  • Für bestimmte Arbeitszeiten wird ein 10 % AGRZ-Zuschlag aufgebaut, der als Saldo geführt wird.
  • Der AGRZ-Saldo kann automatisch ausgeglichen, über AGRZ Ausgleich kompensiert oder in Ausnahmefällen ausgezahlt werden.
  • Zusätzlich spielen bei Bäckereibetrieben auch Ruhetage, Ferientage, Feiertage und weitere Zuschläge eine Rolle.

 

Inhalt:

1 Monatssalden

2 Stundensaldo

2.1 So werden die Sollstunden berechnet

3 Ausgleichsruhezeit (AGRZ-Saldo)

3.1 So funktioniert der AGRZ-Zuschlag

3.2 Möglichkeiten zum Ausgleich der AGRZ

3.2.1 Automatischer Ausgleich bei Minderarbeit

3.2.2 AGRZ Ausgleichstag

3.3.3 Auszahlung

5 Ruhetage

6 Ferientage

7 Feiertage

8 Sonstige Zuschläge

 

 

1 Monatssalden

Für Arbeitnehmende im Monatslohn werden Monatssalden geführt.

Die Monatssalden bilden Ansprüche, Ausgleichsruhezeit, Arbeitszeiten und Abwesenheiten innerhalb eines Monats ab.

Pro Monat werden folgende Salden geführt und Monat für Monat automatisch weitergeführt:

 

2 Stundensaldo

Für die Berechnung des Stundensolls berücksichtigt die Software folgende Werte:

  • die in der Verwaltung oder der Personalakte hinterlegte Wochenarbeitszeit
  • die in der Personalakte hinterlegte Anzahl an Arbeitstagen pro Woche
  • die Anzahl der tatsächlichen Wochenarbeitstage des jeweiligen Monats
    (sind Wochenarbeitstage von Mo-Fr hinterlegt, prüft die Software wie viele dieser Wochentage im entsprechenden Kalendermonat existieren)

Wenn Du also ein unerwartetes Monatssoll prüfen möchtest, kontrolliere zuerst die drei genannten Parameter. 

2.1 So werden die Sollstunden berechnet

Das Stundensoll errechnet sich pro Monat dann wie folgt:

Formel:

Hinterlegte Wochenstunden (laut Verwaltung oder Personalakte) ÷ Arbeitstage pro Woche (laut Personalakte) × Anzahl der Arbeitstage des Kalendermonats (laut Wochenarbeitstagen)

Beispiel einer Stundensoll-Berechnung bei Betriebsart Ausgleichsruhezeit:

  • Juli 2026, 40 Wochenstunden,  Wochenarbeitstage Montag bis Freitag (= 5 Tage):

    40 Stunden
    ÷ 5 × 23 (Arbeitstage im Juli) = 184 Std. 0 Min.

  • Juli 2026, 40 Wochenstunden, Wochenarbeitstage Montag bis Samstag (= 6 Tage):

    40 Stunden ÷ 6 = 6,66666667 Stunden
    6,66666667 Stunden × 27 = 180 Std. 0 Min.

  • Juli 2026, 28 Wochenstunden, Wochenarbeitstage Montag bis Donnerstag (= 4 Tage):

    28 Stunden ÷ 4 = 7 Stunden
    7 Stunden × 18 = 126 Std. 0 Min.


Beachte:

Zwischenergebnisse  der Berechnung dürfen nicht gerundet werden, da sonst ein abweichendes Soll entsteht.

 

3 Ausgleichsruhezeit (AGRZ-Saldo)

3.1 So funktioniert der AGRZ-Zuschlag

Die Ausgleichsruhezeit ist ein 10 % Zeitzuschlag für Arbeit zu bestimmten Uhrzeiten, insbesondere für Nachtarbeit.

Um festzulegen, wann der AGRZ-Zuschlag berechnet werden soll, richtest Du einen entsprechenden Nachtzuschlag als Zeitzuschlag in einer Zuschlagsgruppe ein.

Dieser Zuschlag wird nicht direkt ausbezahlt, sondern in einem Saldo geführt.

Der Saldo zeigt das Soll, also den im jeweiligen Monat aufgebauten AGRZ-Zuschlag.

So erkennst Du den Zuschlag in e2n:

  • in der Arbeitszeit hinter einer roten Uhr per Mouseover
  • in der Summenzeile der Arbeitszeiten
  • als Soll-Wert in der AGRZ-Zeile des Monatssaldos 

 

3.2 Möglichkeiten zum Ausgleich der AGRZ

Für den Ausgleich des AGRZ-Saldos stehen Dir in e2n mehrere Möglichkeiten zur Verfügung.

Welche Variante passend ist, hängt davon ab, ob Stunden automatisch verrechnet, gezielt kompensiert oder in Ausnahmefällen ausbezahlt werden sollen.


3.2.1 Automatischer Ausgleich bei Minderarbeit

Wird an einem Tag weniger als das tägliche Soll gearbeitet, kann sich die AGRZ-Zeit automatisch ausgleichen.

Die Differenz zur täglichen Arbeitszeit wird in diesem Fall aus dem AGRZ-Konto genommen und füllt den Tag entsprechend auf.

Wichtig für die Einordnung:
Dieser Ausgleich gilt nicht als Arbeitszeit, sondern weiterhin als Zuschlag. Er wirkt sich daher nicht auf die Überzeit aus.


3.2.2 AGRZ Ausgleichstag

Wenn Du den Ausgleich nicht automatisch laufen lassen möchtest, kannst Du stattdessen die Abwesenheit „AGRZ Ausgleich“ eintragen.

Diese Variante ist sinnvoll, wenn der Ausgleich bewusst an einem bestimmten Tag erfolgen soll.


3.2.3 Auszahlung

Eine Auszahlung ist in der Regel nur in Ausnahmefällen relevant, zum Beispiel:

  • bei Austritt
  • wenn Mitarbeitende so viele Stunden gesammelt haben, dass sie nicht mehr ausgeglichen werden können

In diesem Fall trägst Du in e2n einen entsprechenden Kontoausgleich "AGRZ Korrektur" ein, um den Saldo zu verändern.
Kontoausgleiche können nachträglich über den roten Papierkorb wieder gelöscht werden.

Die tatsächliche Abrechnung des Zuschlags erfolgt anschließend durch Dein Treuhandbüro.

 

4 Ruhetage

Klassische Ruhetage, wie in anderen Betriebsarten der Schweiz, gibt es in der Bäckereibranche grundsätzlich nicht.

In e2n ergeben sich die Ruhetage aus allen Tagen, die in den Abrechnungseinstellungen einer Personalakte nicht als Arbeitstage definiert sind.

Beispiel:

Juli 2026, hinterlegte Wochenarbeitstage der Mitarbeiter*in: Montag bis Freitag

Ruhetagsoll = 8 Tage, weil es im Juli insgesamt 8 Samstage und Sonntage gibt, also Tage, die nicht als Arbeitstage definiert sind.

An Nicht-Arbeitstagen trägst Du im Kalender als Abwesenheit Ruhetag ein, sodass auch ein Ist-Wert besteht und kein falscher Saldo fortgeführt wird.

Wenn Du den Ruhetagsaldo prüfen möchtest, kontrollierst Du also zuerst die in den Abrechnungseinstellungen hinterlegten Arbeitstage und eingetragenen Ruhetage.

 

5 Ferientage

Für Ferientage wird mit einem Ferienkonto gearbeitet.

Du findest den Punkt Ferienkonto mit allen Details zu Ferienanspruch, eingetragenen Ferientagen und Kontoausgleichen links im Menü einer Personalakte.

Den vertraglich vereinbarten Ferienanspruch hinterlegst Du in den einzelnen Personalakten unter Abrechnung

Wichtig:

Hinterlege den Ferienanspruch immer direkt bei Anlage einer neuen Personalakte im Punkt Abrechnung!

Das Ferienkonto kann sich den Jahresanspruch nur von dort ziehen, wenn der Anspruch bei Klick in das Ferienkonto bereits hinterlegt ist.
Andernfalls musst Du den Anspruch im Ferienkonto manuell über den blauen Stift nachtragen.

 

6 Feiertage

Laut Gesamtarbeitsvertrag für das Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe haben Arbeitnehmende Anspruch auf 6 bezahlte Feiertage pro Kalenderjahr

In den Monatssalden der Monatslöhner*innen findet sich entsprechend diesen Anspruchs ein Feiertagsaldo.

Der Anspruch auf 6 bezahlte Feiertage wird auf die einzelnen Monate des Jahres verteilt und wie folgt berechnet:

6 ÷ 365 × Anzahl der Tage im Kalendermonat

An Tagen, an denen Mitarbeitende wegen eines Feiertagsanspruchs frei haben, trägst Du im Kalender Feiertag als Abwesenheit ein. Somit entstehen im Saldo Ist-Werte, die einen falsch fortgeführten Saldo verhindern.

Zahlst Du Deinen Mitarbeitenden außerdem einen Zuschlag für am Feiertag geleistete Arbeit, richtest Du einen entsprechenden Feiertagszuschlag in einer Zuschlagsgruppe ein.

 

7 Sonstige Zuschläge

Fallen zusätzliche Zuschläge an, z. B. für Sonntags- oder Nachtarbeit, richtest Du diese in den Standorteinstellungen in einer Zuschlagsgruppe ein.