Sobald ein Mitarbeiter ausgetreten ist, solltest Du ihn aus dem System abmelden.
Du meldest Mitarbeitende ab, indem Du unter > Mitarbeiter > Personalakte > Allgemeines ganz unten rechts auf das entsprechende Icon klickst:
Es öffnet sich das Pop-Up-Fenster zur Eingabe des Austrittsdatums:
Beachte:
Trage als Austrittsdatum den letzten Arbeitstag Deines Mitarbeiters ein (nicht den ersten Tag, an dem er nicht mehr im Unternehmen ist)!
Alternativ dazu gibst Du unter > Mitarbeiter > Einstellungen > Abrechnung das Austrittsdatum in selbigem Pop-Up-Fenster ein.
Vor dem Klick auf Abmelden legst Du fest, welche Abmeldeaktionen durchgeführt werden sollen:
- Lasse zukünftige (nach dem Austrittsdatum liegenden) Schichten löschen.
- Lasse das Arbeitszeitkonto entsprechend des Austrittsdatums anteilig anpassen und zukünftige Arbeitszeitkonten löschen.
- Lasse das aktuelle Urlaubskonto entsprechend des Austrittsdatums anteilig anpassen.
- Lasse zukünftige Abwesenheiten aus dem Kalender löschen
(diese Aktion ist an Urlaubskonto anpassen? geknüpft und lässt sich nur gemeinsam mit dieser abwählen). - Lasse nach dem Austritt liegende Fristbenachrichtigungen löschen.
- Lasse sofort die hinterlegte e2n ID löschen.
(Beachte: bei dieser Aktion wird die e2n ID mit Klick auf Abmelden gelöscht und der Mitarbeiter kann keine Arbeitszeiten mehr stempeln. Deswegen ist dieser Haken standardmäßig nicht gesetzt.)
Hinweis:
Die Berechtigungen im Personalzugang eines Mitarbeiters wird nach dessen Austrittsdatum auf nur eigene Daten beschränkt.
Mit Ende des Folgemonats wird der Personalzugang automatisch deaktiviert.
(Möchtest Du der Mitarbeiter*in den Personalzugang erneut freischalten, aktivierst Du wie gewohnt den Regler unter Personalzugang. Die Mitarbeiter*in hat anschließend bis zum Ablauf des aktuellen Tages Zugriff.)
Tipp:
Inaktive Mitarbeitende kannst Du nach deren Abmeldung über den blauen Filter einblenden und bei Bedarf erneut anmelden: Mitarbeiter aktivieren
Beachte:
Dein Lohnbüro wird nicht automatisch über die Abmeldung von Mitarbeitenden informiert!
Das musst Du separat tun. Zum Beispiel über die Notiz ans Lohnbüro aus e2n heraus oder außerhalb von e2n.