Wird der gesetzliche Mindestlohn angehoben, ergibt sich daraus auch eine Anpassung der Verdienstgrenze von Mini-Jobs. e2n unterstützt Dich bei dieser Anpassung mit einem entsprechenden Assistenten.
2 Assistent für Mini-Job-Grenzen
1 Allgemeines
Der gesetzliche Mindestlohn wird am 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro brutto je Zeitstunde angehoben.
Um die in Deinen Personalakten hinterlegten Stundenlöhne daran anzupassen, nutzt Du unseren Mindestlohn-Assistenten.
Tipp:
Führe den Mindestlohn-Assistenten vor der Anpassung der Mini-Job-Grenze durch.
Im Zuge einer Mindestlohn-Erhöhung steigt auch die Verdienstgrenze für Mini-Jobs.
Bei einem Mindestlohn von 12,41 € ergeben sich 538 € als Geringfügigkeitsgrenze.
2 Assistent zur Anpassung der Mini-Job-Grenzen
Wir stellen Dir auch für diese Anhebung einen Assistenten zur Verfügung. Du findest ihn unter Benutzer > Einstellungen > Mini-Job-Grenze.
Mit einem Klick auf Mini-Job-Grenzen übernehmen übernimmst Du diese für alle unten aufgelisteten Mitarbeitenden.
Oder Du übernimmst die neuen Grenzen für jede Person einzeln mit Klick auf das Play-Symbol:
Beachte:
Der Assistent für die Mini-Job-Grenze berücksichtigt ausschließlich als Mini-Jobber angelegte Personen, für die ein monatliches Arbeitszeitkonto in Stunden oder Euro geführt wird.
Ein hinterlegtes optionales Monatssoll reicht für die Berücksichtigung nicht aus.
Sobald Du die Übernahme durchgeführt hast und die Grenzen in den Personalakten angepasst wurden, erkennst Du das an den grünen Haken in der Tabelle:
Beachte:
Arbeitest Du mit einem abweichenden Abrechnungszeitraum, gibt es bei der Anpassung von Mindestlohn und Mini-Job-Grenzen Besonderheiten. Erfahre hier mehr zu diesen Besonderheiten.