Wie verwalte ich eine Wiedereingliederung in e2n?

Was ist eine Wiedereingliederung, wie kannst Du sie in e2n verwalten und was bedeutet diese Abwesenheit für die Abrechnung Deiner Mitarbeitenden?

 

1 Allgemeines

Wenn ein Mitarbeiter nach einer Langzeiterkrankung schrittweise wieder ins Arbeitsleben integriert wird, bezeichnet man dies als Wiedereingliederung.

Die Gestaltung einer Wiedereingliederung (individueller Stufenplan) erarbeiten der Arbeitnehmer, der behandelnde Arzt, der zuständige Rehabilitationsträger und/oder der Betrieb in Abstimmung mit dem Betriebsarzt.

2 Wiedereingliederung in e2n

  1. Um die Wiedereingliederung ideal für alle Beteiligten abzubilden, dokumentiere diese und informiere Dein Lohnbüro (Punkt 2.1).
  2. Entscheide Dich anschließend zusammen mit Deinem Lohnbüro, ob Du die Arbeitszeiten während der Wiedereingliederung erfasst haben möchtest, oder ob Du die Wiedereingliederung nur als Abwesenheit in e2n führst.
  3. Kontrolliere jeden Monat, in dem eine Wiedereingliederung liegt, vor Erstellen der Abrechnung auf Konflikte und Minus- oder Überstunden. Passe bei Bedarf das Soll der betroffenen Arbeitszeitkonten an.

2.1 Notiz hinterlegen

Erstelle in den Dokumenten des betreffenden Mitarbeitenden eine Notiz.

Diese sollte den Zeitraum der Wiedereingliederung und zum Beispiel Informationen zum Stufenplan enthalten. Alternativ kannst Du auch anstelle der Notiz ein Dokument hochladen, welches zum Beispiel den Stufenplan enthält.

Hake "Info an das Lohnbüro" an, sodass dieses über die Wiedereingliederung informiert ist.

Vergib zusätzlich das Label "Wiedereingliederung", sodass Du unter > mehr > Dokumente jederzeit alle relevanten Informationen zu den Wiedereingliederungen Deiner Mitarbeiter findest:

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2.2 Wiedereingliederung im Kalender eintragen

"Wiedereingliederung" kannst Du im Kalender als Abwesenheitsgrund auswählen, wenn diese Abwesenheit unter > Benutzer > Einstellungen > Kalender > Abwesenheiten aktiviert ist:

 

 

Trage die Wiedereingliederung in den Kalender ein. So hat der Dienstplaner stets im Blick, wenn sich ein Mitarbeiter noch in Wiedereingliederung befindet.

Tipp:

Trage die Zeiträume für die verschiedenen Monate einzeln ein.
So kannst Du diese vor der Abrechnung flexibler entfernen.

Beispiel:

Aus einer Wiedereingliederung vom 15.11. bis 22.12. ergeben sich zwei Zeiträume, welche Du in den Kalender einträgst: 15.11.-30.11. und 01.12.-22.12.

2.3 Mitarbeiter einteilen

Soll der Mitarbeiter die während seiner Wiedereingliederung geleisteten Arbeitszeiten stempeln, teile den Mitarbeiter entsprechend seines Stufenplanes in den Dienstplan ein oder lege ihm dafür eigens Schichten an. 

Soll der Mitarbeiter keine Arbeitszeiten stempeln, bleiben die Abwesenheiten "Wiedereingliederung" im Kalender stehen. Du kontrollierst vor der Abrechnung lediglich die Wochen- oder Monatskonten und passt die Solls bei Bedarf an. 

 

Hinweis:

Um Plus- oder Minusstunden zu vermeiden, setze im Arbeitszeitkonto das Soll der relevanten Monate gleich dem Ist, beziehungsweise reduziere das Soll anteilig entsprechend der Dauer der Wiedereingliederung innerhalb des Monats.

Beachte:

Werden bei einem Gehaltsempfänger zusätzlich Arbeitszeiten erfasst, musst Du das Soll am Ende des Arbeitszeitkontos auf das erfasste Ist anpassen.

Bei Stundenlohnempfängern ist keine Anpassung nötig.

 

 

 

3 Alternativen

Ein Mitarbeiter gilt über die Dauer des Wiedereingliederungsverfahrens als arbeitsunfähig und bezieht daher keinen Arbeitslohn, sondern Entgeltfortzahlung/Krankengeld.

Daraus folgt:

  • Eine Wiedereingliederung von Mitarbeitenden mit Gehalt wird deren Arbeitszeitkonto nicht gutgeschrieben.
  • Mitarbeitende mit Stundenlohn bekommen für eine Wiedereingliederung kein Geld.
  • Für eine Wiedereingliederung werden keine Personalkosten berechnet.