Wie auch sonst beim Thema "Feiertag" kommt es ganz auf den Mitarbeiter an.
Hätte der Mitarbeiter an diesem Tag regulär gearbeitet, trägst Du "Kurzarbeit" ein. Das gilt auch für Mitarbeitende, die an diesem Tag einen "Feiertagsausgleich" erhalten hätten.
Zuschläge werden für Kurzarbeit nicht berechnet, da Zuschläge nur bei gestempelter Arbeitszeit erfasst werden können. Außerdem berücksichtigt Kurzarbeit nur sozialversicherungspflichtige Auszahlungen. Steuerfreie Zuschläge gehören hier nicht dazu.