Beachte:
Die Funktion Sofortmeldung kann aufgrund einer technischen Änderung bei SV.net ab dem 1.01.24 nicht mehr genutzt werden.
Wir arbeiten bereits an einer alternativen Lösung. Bis dahin kannst Du Dich für Sofortmeldungen direkt bei SV.net registrieren.
Vielen Dank für Dein Verständnis.
1 Allgemeines
In einigen Branchen bist Du als Arbeitgeber zur Sofortmeldung neuer Mitarbeitender verpflichtet.
Sofortmeldungen müssen vor Beginn der Beschäftigung an die zuständige Meldestelle der Sozialversicherung übermittelt werden. Die Meldung kann bereits vor Beschäftigungsbeginn erfolgen. Spätestens zum ersten Arbeitstag muss sie erledigt sein.
e2n unterstützt Dich mit einer Schnittstelle zu sofortmelder.com beim schnellen und reibungslosen Ablauf dieses Vorgangs. sofortmelder.com übermittelt Deine Meldung anschließend für Dich an SV.net.
So meldest Du kurzfristig eingestellte Mitarbeitende, Praktikanten oder Probearbeitende in jedem Fall rechtzeitig. Auch wenn Dein Lohnbüro gerade nicht erreichbar ist.
Für die Übermittlung der relevanten Daten greift e2n auf die Personalfragebögen Deiner Mitarbeitenden zurück. Die Funktion zur Sofortmeldung findest Du daher in den Personalakten Deiner Mitarbeitenden im Punkt Personalfragebogen:
2 Erstellung und Versand
Bei Klick auf Sofortmeldung öffnet sich ein Fenster zur Eingabe Deiner Betriebsnummer sowie Deines Firmennamens. Im Anschluss bestätigst Du mit einem Klick den kostenpflichtigen Versand:
Die Sofortmeldung wird nur dann erstellt, wenn alle dafür notwendigen Daten vorhanden sind. Noch fehlende Angaben trägst Du ebenfalls hier im Fenster ein.
Sobald die Daten nachgetragen wurden, wird der Button Kostenpflichtig senden aktiv und kann betätigt werden.
Es entstehen pro Meldung Kosten von 10 Euro zzgl. MwSt. Diese werden Dir separat in Rechnung gestellt.
Beachte:
Sofortmeldungen können nur für Personen erstellt werden, für die bereits eine Sozialversicherungsnummer existiert!
Sollte Dir diese zum Zeitpunkt der Meldung nicht vorliegen, genügen die alternativen Angaben für die Zuordnung.
3 Meldebescheinigung
Nach erfolgreichem Versand der Sofortmeldung wird eine entsprechende Meldebescheinigung unter Dokumente abgelegt. Hast Du für Deinen e2n account außerdem das Ereignisprotokoll aktiviert, wird über die Meldung hier ein Ereignis geschrieben.
Beachte:
Neue Mitarbeitende müssen trotz Sofortmeldung auch an Dein Lohnbüro gemeldet werden. Die Meldefrist beträgt sechs Wochen ab Tätigkeitsbeginn.