Phantomlohn

Was der Phantomlohn ist und wie er in e2n ermittelt werden kann, findest Du hier heraus.

 

1 Was ist der Phantomlohn?

Erhält ein Arbeitnehmer üblicherweise Zuschläge für Sonn-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge), so hat er auch im Falle von Krankheit oder Urlaub einen Anspruch darauf.
Der Phantomlohn (oder Fiktivlohn) trägt diesem Rechnung.

Der Phantomlohn setzt sich aus dem Grundlohn und einem Zuschlag zusammen. Der Zuschlag errechnet sich anhand der gezahlten Zuschläge der letzten 13 Kalenderwochen.

 

2 Auswertung Phantomlohn

Unter > Controlling > Auswertungen > Arbeitszeiten > Phantomlohn findest Du hierfür die passenden Daten.

Über die Datumsauswahl blätterst Du wie gewohnt die Monatsansichten durch oder wählst direkt ein Datum aus. Über den blauen Filter blendest Du Standorte, Mitarbeitertypen oder Arbeitsbereiche ein und aus. Die aktuelle Ansicht druckst oder exportierst Du abschließend über die entsprechenden Icons oben rechts.

Beachte:

Die Daten des jeweiligen Monats berechnen sich immer aus den letzten 3 Monaten/13 Kalenderwochen vor diesem.

 

Tipp:

Über das Tabellen-Icon öffnest Du ein Dropdown-Menü, in welchem Du die Informationen anhakst, welche Du in der Tabelle benötigst.