Mutterschutz und Elternzeit

Hier erfährst Du wie Du die beiden Abwesenheiten in e2n darstellst und wie e2n sie in Deiner Lohnabrechnungsdatei darstellt.

1 Für wen gelten diese Gesetze: 

Mutterschutz: Gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (auch weibliche geringfügig Beschäftige und Auszubildende).

Elternzeit: Besteht für jedes Elternteil zur Betreuung und Erziehung des Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.

2 Umsetzung bei e2n:

Den Mutterschutz sowie die Elternzeit trägst Du über den Kalender ein.

In der Abrechnung werden diese Tage unter "Andere Abwesenheiten" für den Zeitraum aufgelistet, sowie die dafür entstandenen Fehlstunden.


 

Die persönliche Abrechnung des Mitarbeiters listet genau die Tage auf, an denen der Mitarbeiter gefehlt hat.

Ab wann der Mutterschutz gilt, oder wie lange Elternzeit in Anspruch genommen werden darf, erfragst Du bei Deiner Lohnbuchhaltung. Mutterschutz und Elternzeit haben Einfluss auf die Überstundenberechnung.

Bei Fragen zur Lohnbuchhaltung schicke uns doch eine Email an lohn@e2n.de.