Mutterschutz und Elternzeit

Wenn Du Mutterschutz oder Elternzeit in e2n abbilden willst, machst Du das ganz einfach mit den dafür vorgesehenen Abwesenheiten. Du verwaltest sie wie alle Deine Abwesenheiten im Kalender und übergibst sie in der Abrechnungsdatei an Dein Lohnbüro.

 

 

1 Gesetzlicher Schutz für Mütter und Eltern


Mutterschutz:
Schwangere Frauen und Mütter mit neugeborenen Kindern, die in Deutschland in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, sind durch entsprechende Gesetze besonders geschützt.  (auch weibliche geringfügig Beschäftige und Auszubildende).

Elternzeit: Besteht für jedes Elternteil zur Betreuung und Erziehung des Kindes bis zur Vollendung dessen dritten Lebensjahres.

 

Beachte:
Mutterschutz und Elternzeit sind zwei unterschiedliche rechtliche Konzepte. 

 

2 Abbildung in e2n


Wie alle Abwesenheiten in e2n trägst Du Mutterschutz und Elternzeit im Kalender ein.

Sie werden in Deiner Excel-Abrechnungsdatei unter "Andere Abwesenheiten" geführt.

Im Tabellenblatt "Zusammenfassung" werden die Anzahl der Abwesenheitstage sowie die Summe der dadurch entstandenen Abwesenheitsstunden gelistet:


 

Im persönlichen Tabellenblatt  der betroffenen Person sind genau die Tage aufgeführt, an denen sie abwesend war: 

Ab wann der Mutterschutz gilt, oder wie lange Elternzeit in Anspruch genommen werden darf, erfragst Du bei Deiner Lohnbuchhaltung. Mutterschutz und Elternzeit haben Einfluss auf die Überstundenberechnung.

 

e2n Tipp:

Lies Dir für mehr Informationen und  Details unseren Blog-Artikel Mutterschutz: Zweck, Dauer & nützliche Infos durch.