Schweiz: L-GAV-Betriebe und Monatssalden
In der Schweiz richtet sich die Wochenarbeitszeit nach der jeweiligen Betriebsart. Für Arbeitnehmende im Monatslohn werden zusätzlich verschiedene Monatssalden geführt.
Das Wichtigste in Kürze:
- Im L-GAV gibt es drei mögliche Betriebsarten: Normalbetrieb, Saisonbetrieb und Kleinbetrieb.
- Je nach Betriebsart gilt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % eine unterschiedliche Wochenarbeitszeit.
- Für Mitarbeitende im Monatslohn werden verschiedene Monatssalden geführt.
- Dazu gehören der Stundensaldo, der Ruhetagsaldo, die Ferientage und die Feiertage.
- Bestimmte Abwesenheiten reduzieren das Stundensoll, andere nicht.
- Bei einem Pensum unter 100 % wird beim Ruhetagsaldo in der Software kein Soll berechnet.
- Feiertage werden im L-GAV mit 6 Feiertagen pro Jahr auf das Jahr verteilt berechnet.
Inhalt:
1 Die drei Betriebsarten im Überblick
3.1 So wird das Stundensoll berechnet
3.2 Einfluss von Abwesenheiten auf das Stundensoll
4.1 So wird das Ruhetagsoll berechnet
4.2 Besonderheit bei Pensum unter 100 %
5.1 So wird das Ferientagsoll berechnet
6.1 So wird das Feiertagsoll berechnet
1 Die drei Betriebsarten im Überblick
Je nach Betriebsart gilt bei einem Beschäftigungsgrad von 100 % eine andere Wochenarbeitszeit:
- Normalbetrieb: 42 Stunden pro Woche
- Saisonbetrieb: 43,5 Stunden pro Woche
- Kleinbetrieb: 45 Stunden pro Woche
Diese wöchentliche Stundenanzahl wird der Berechnung des Stundensolls in den Monatssalden zugrunde gelegt (siehe Punkt 3 Stundensaldo).
2 Monatssalden
Für Arbeitnehmende im Monatslohn werden Monatssalden geführt.
Die Monatssalden bilden Ansprüche, Arbeitszeiten und Abwesenheiten innerhalb eines Monats ab.
Pro Monat werden folgende Salden geführt und Monat für Monat automatisch weitergeführt:
3 Stundensaldo
Der Stundensaldo basiert auf dem Stundensoll des jeweiligen Kalendermonats.
Für die Berechnung des Stundensolls berücksichtigt die Software folgende Werte:
-
die oben genannte Wochenarbeitszeit gemäß hinterlegter Betriebsart
-
den in der Personalakte unter Abrechnung hinterlegte Beschäftigungsgrad
- die Anzahl der Kalendertage des jeweiligen Monats
3.1 So wird das Stundensoll berechnet
Das Stunden-Soll errechnet sich pro Monat wie folgt:
Wochenstunden (laut Betriebsart u. Beschäftigungsgrad) ÷ 7 × Anzahl der Tage im Kalendermonat
Beispiel einer Stundensoll-Berechnung bei Betriebsart Normalbetrieb:
-
Juli 2026 - Beschäftigungsgrad 100 %
42 Stunden (Normalbetrieb) ÷ 7 × 31 (Tage im Juli) = 186 Std. 0 Min. -
Juli 2026 - Beschäftigungsgrad 80 %
42 Stunden × 80 % = 33,6 Stunden
33,6 Stunden ÷ 7 × 31 = 148,8 Stunden = 148 Std. 48 Min.
3.2 Einfluss von Abwesenheiten auf das Stundensoll
Folgende Abwesenheiten reduzieren das Stundensoll:
- Ferientag → reduziert das Soll um das Ergebnis aus Wochenarbeitszeit ÷ 7
- Krankheit → reduziert das Soll um das Ergebnis aus Wochenarbeitszeit ÷ 7
- Schultag → reduziert das Soll um die tägliche Arbeitszeit unter > Abrechnung
- Feiertag → reduziert das Soll um die tägliche Arbeitszeit unter > Abrechnung
- Kurzarbeit
- Quarantäne
- Unbezahlter Ferientag
- Unfall
- Militär / Zivildienst
- Mutter- / Vaterschaft
- Bildung
- Bezahlter arbeitsfreier Tag
Folgende Abwesenheiten reduzieren das Soll nicht:
- Ruhetag
- Fehlt unentschuldigt
- Kompensationstag
- Wunschruhetag
4 Ruhetagsaldo
Der Ruhetagsaldo bildet die freien Tage ab, die Arbeitnehmende pro Woche laut Vertrag haben.
Grundsätzlich stehen allen Arbeitnehmenden pro Woche mindestens 2 Ruhetage zu.
4.1 So wird das Ruhetagsoll berechnet
Kalendertage des Monats ÷ 7 × 2 Ruhetage pro Woche
Diese Berechnung gilt auch bei Teilzeit, wenn tatsächlich mehr als 2 Ruhetage anfallen.
4.2 Besonderheit bei Pensum unter 100 %
Sobald eine Person ein Pensum von unter 100 % hat, gilt in der Software:
Soll = Ist
Laut L-GAV kann hier zwar ein Soll berechnet werden, dies ist jedoch nicht zwingend. In der Software wird in diesem Fall kein Soll berechnet.
5 Ferientage
Alle Arbeitnehmenden haben 5 Wochen Ferien pro Jahr. Das entspricht 35 Tagen, da eine Ferienwoche immer mit 7 Ferientagen berechnet wird.
Der Ferientagsaldo wird monatlich aus einem Zwölftel dieser 35 Tage Jahresferienanspruch aufgebaut.
Wichtige Hinweise zu Ferientagen:
- Unabhängig vom Beschäftigungsgrad werden für 1 Woche Ferien immer 7 Ferientage eingetragen.
- Bei längerer Abwesenheit, zum Beispiel wegen Krankheit, kann ein Anspruch auf Ferienkürzung bestehen.
- Diese Kürzung erfolgt nicht automatisch in der Software, da die Abwicklung über das Treuhandbüro erfolgt.
- In der Software wird dafür ein entsprechender Kontoausgleich hinterlegt.
5.1 So wird das Ferientagsoll berechnet
35 Tage (Jahresferienanspruch) ÷ 365 × Anzahl der Tage des Kalendermonats
Daraus ergibt sich folgender monatlicher Anspruch:
-
Monat mit 30 Tagen → 2,88 Ferientage pro Monat
-
Monat mit 31 Tagen → 2,97 Ferientage pro Monat
6 Feiertage
Laut L-GAV gelten für alle Arbeitnehmenden (auch in Teilzeit) 6 Feiertage pro Jahr.
Diese werden in der Software, ähnlich wie die Ferientage, auf die einzelnen Monate des Jahres verteilt.
6.1 So wird das Feiertagsoll berechnet
6 Feiertage ÷ 365 × Anzahl der Kalendertage des Monats
Daraus ergibt sich folgender monatlicher Anspruch:
-
Monat mit 30 Tagen → 0,5 Feiertage pro Monat
-
Monat mit 31 Tagen → 0,51 Feiertage pro Monat
Gelten in Deinem Unternehmen mehr als 6 Feiertage pro Jahr, fügst Du über den Kontoausgleich die zusätzlichen Feiertage hinzu.