Vereinfache Deinen Prozess der Krankmeldung, indem Du die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Deiner Mitarbeitenden über e2n bei den Krankenkassen abrufst.
Als Arbeitgeber*in bist Du verpflichtet, die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Deiner Mitarbeitenden selbst bei den Krankenkassen abzurufen. e2n hilft Dir dabei, diesen Prozess noch weiter zu vereinfachen, indem Du die eAU mit einem Klick bei den Krankenkassen abrufst.
e2n Tipp:
Lies Dir unseren Blog-Artikel Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Ganz einfach mit e2n für mehr Infos und Details zur eAU und Krankmeldung durch!
1 Aktiviere die eAU-Funktion für Deinen Standort
2 Prüfe die benötigten Angaben Deiner Mitarbeitenden
4 Krankmeldungen aus der e2n perso App
5 Übersicht der eAU-Anfragen und deren Status
1 Aktiviere die eAU-Funktion für Deinen Standort
Gehe über Deinen Benutzernamen oben rechts in die Verwaltung. Unter Krankmeldung aktivierst Du die Funktion für Deinen Standort. Anschließend gibst Du die Daten der für den eAU Prozess in Deinem Unternehmen zuständigen Person ein.
2 Prüfe die benötigten Angaben Deiner Mitarbeitenden
Für das eAU-Verfahren werden die Identifikationsmerkmale der Mitarbeiter benötigt. Gehe dazu in die Einstellungen. Unter eAU Personaltabelle kannst Du überprüfen, ob die erforderlichen Identifikationsmerkmale vorhanden sind. Sind alle Angaben mit einem grünen Haken hinterlegt, steht der eAU-Abfrage nichts mehr im Weg. Fehlende Angaben pflegst Du im Personalfragebogen.
3 Der eAU-Abruf
Um eine eAU abrufen zu können, muss zuerst eine Krankmeldung vorhanden sein. Wie Du Krankmeldungen erfasst, erklären wir Dir hier. Sobald eine Krankmeldung angelegt ist und alle eAU-Voraussetzungen erfüllt sind, wird automatisch eine eAU-Anforderung erstellt.
4 Krankmeldung aus der e2n perso App
Reichen Deine Mitarbeitenden selbst über ihre e2n perso App eine Krankmeldung ein, findest Du diese im Kalender unter dem Reiter eAU. Die Krankmeldung wird mit einem Handy-Symbol gekennzeichnet. Eine Manager*in muss dann die Abfrage der eAU manuell anstoßen.
5 Übersicht der eAU-Anfragen und deren Status
Im Kalender findest Du unter dem Reiter eAU eine Übersicht aller gestellten eAU-Anfragen und deren Status.
Offen: Eine eAU-Anforderung wurde erstellt (und kann noch gelöscht werden).
In Bearbeitung: eAU-Anfrage wurde übermittelt. Eine Rückmeldung steht noch aus.
Bestätigt: eAU-Anforderung wurde von der Krankenkasse bestätigt.
Storniert: eAU-Anforderung wurde erfolgreich storniert.
Gelöscht: eAU-Anforderung wurde gelöscht.
Fehlerhaft: eAU-Anfrage wurde als fehlerhaft zurückgemeldet.
Perso: eAU-Anfrage wurde in e2n Perso erstellt. Muss durch eine Manager*in bestätigt werden.
e2n Tipp:
Mit einem Klick auf das Status-Symbol erhältst Du weitere Details zu Deiner eAU-Anfrage. Hier findest Du allgemeine Informationen, sowie Rückmeldungen von der Krankenkasse (z.B.: die bestätigte Dauer der Krankmeldung)
Vorsicht:
eAU-Anforderungen sind losgelöst von Krankmeldungen. Änderst Du das Datum in einer Krankmeldung, verändert das nicht die eAU-Abfrage!
6 eAU FAQ
Kann ich den Status der eAU standortübergreifend einsehen?
→ Der Status der eAU kann nur im jeweiligen Standort des Mitarbeitenden eingesehen werden. Befinde ich mich in einem anderen Standort, wird mir das Icon “externe Mitarbeiter" angezeigt. Um den Status einsehen zu können, muss ich in den entsprechenden Standort wechseln.
In welchen Ländern ist die eAU verwendbar?
→ Die eAU Funktion ist ausschließlich in Deutschland verfügbar.
Wo kann ich hinterlegen, ab welchem Tag die eAU benötigt wird?
→ Benutzer > Verwaltung > EAU > Krankmeldung
Individuell in der Personalakte unter Einstellungen → Krankmeldung
Funktioniert der Abruf bei krankem Kind?
→ Nein, aktuell wird dies in Deutschland noch nicht unterstützt.
Wer kann die eAUs ansehen?
→ Benutzer mit dem Recht “Kalender”
Wo finde ich die Rückmeldungen?
→ Die Rückmeldungen können im Reiter Krankmeldungen bei der jeweiligen Krankmeldung in den Details des eAU-Status eingesehen werden. Genauso unter dem Reiter eAU, ebenfalls durch Klick auf Status bei der jeweiligen eAU-Anforderung.
Werde ich benachrichtigt, sobald eine Rückmeldung ankommt?
→ Eine Benachrichtigungsfunktion gibt es nicht. Der Status kann in der Krankmeldungs-Übersicht, oder eAU-Übersicht eingesehen werden.
Darf ich als Privatversicherte die eAU-Funktion verwenden?
→ Privatversicherte Personen können nach aktuellem Stand nicht am eAU-Verfahren teilnehmen.
Kann ich eine eAU rückwirkend anfordern?
→ Ja, durch die Historisierung der Krankenkassendaten kann auch rückwirkend eine eAU abgefragt werden - selbst bei einem Wechsel der Krankenkasse. Beispiel: Mitarbeitender erkrankt und nach Wiederaufnahme der Tätigkeit wird erst die eAU abgefragt.
Kann ich eine eAU löschen?
→ Sofern die eAU-Anfrage noch nicht abgesendet wurde, kann eine eAU-Anforderung gelöscht werden.
Was ist eine Stornierung und wie funktioniert sie?
→ Sofern bei einer eAU-Anforderung die Rückmeldung “eAU/Krankenhausmeldung liegt nicht vor” gemeldet wird, kann die eAU-Anforderung anschließend storniert werden.
Was passiert, wenn ich die Krankenkasse wechsele?
→ Sobald feststeht, dass ein Mitarbeitender die Krankenkasse wechselt, muss die jeweilige Krankenkasse im Mitarbeitenden unter Einstellungen → Krankmeldung hinterlegt werden. Es gibt eine Historie der Krankenkassen mit den entsprechenden Zeiträumen, sodass eine korrekte Abfrage jederzeit gewährleistet ist.