Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 01.01.2020 9,35 Euro brutto pro Stunde und gilt für alle Mitarbeiter außer Jugendlichen unter 18 Jahre ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Der Mindestlohn verdrängt alle bisher bestehenden gastgewerblichen Tarifverträge, soweit sie Bruttolöhne unter 9,35 Euro vorsehen.
- Die tägliche Arbeitszeit muss aufgezeichnet und dokumentiert werden.
- Minijobber (450-Euro-Kräfte) erhalten ihren Arbeitslohn brutto für netto. Der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Lohn eine Pauschalabgabe von 30 Prozent an die Minijob-Zentrale zahlen.
- Bei Praktikanten bestehen zahlreiche Sonderregelungen. Unternehmer sollten vorher unbedingt die rechtliche Situation überprüfen, bevor es ein böses Erwachen gibt.
- Der Mindestlohn gilt auch für mitarbeitende Ehepartner oder Kinder, wenn sie als Arbeitnehmer gelten.
- Der gesetzliche Mindestlohn von 8,50 Euro gilt seit dem 31. Dezember 2016 nicht mehr. Es gibt einen zweijährigen Anpassungsturnus.
- Verstöße werden schwer geahndet. Unter einer „Denunzianten-Hotline“ können mögliche Verstöße anonym gemeldet werden.
- Vorsicht vor Kontrollen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht auch die Zahlung des Mindestlohns – in der Zukunft mit mehr Personal!
Quelle: www.gastgewerbe-magazin.de