Der gesetzliche Mindestlohn beträgt seit dem 1.1.2024 12,41 Euro brutto pro Stunde und gilt für alle Mitarbeitenden außer Jugendliche unter 18 Jahren ohne abgeschlossene Berufsausbildung.
- Der Mindestlohn verdrängt alle bisher bestehenden gastgewerblichen Tarifverträge, soweit sie Bruttolöhne unter 12,41 Euro vorsehen.
- Die tägliche Arbeitszeit muss aufgezeichnet und dokumentiert werden.
- Mini-Jobber (538-Euro-Kräfte) erhalten ihren Arbeitslohn brutto für netto. Der Arbeitgeber muss zusätzlich zum Lohn eine Pauschalabgabe von 30 Prozent an die Minijob-Zentrale zahlen.
- Für ein Praktikum bestehen zahlreiche Sonderregelungen. Unternehmer sollten vorher unbedingt die rechtliche Situation überprüfen.
- Der Mindestlohn gilt auch für mitarbeitende Ehepartner oder Kinder, wenn sie als Arbeitnehmer gelten.
- Verstöße werden schwer geahndet. Unter einer „Denunzianten-Hotline“ können mögliche Verstöße anonym gemeldet werden.
- Vorsicht vor Kontrollen: Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls überwacht auch die Zahlung des Mindestlohns – in der Zukunft mit mehr Personal!
Quelle: www.gastgewerbe-magazin.de