Den Arbeitnehmertypen Deiner Mitarbeitenden legst Du in deren Abrechnungseinstellungen fest.
2 Verschiedene Arbeitnehmertypen
4 Wechsel des Arbeitnehmertyps
1 Arbeitnehmertyp definieren
Unter > Mitarbeiter > Einstellungen > Abrechnung definierst Du im entsprechenden Dropdown-Menü den Arbeitnehmertyp Deiner Mitarbeitenden:
2 Verschiedene Arbeitnehmertypen
Hinweis:
Wir leisten keine Rechtsberatung. Die folgende Tabelle ist ein Informationsangebot.
Bei detaillierteren Fragen zu Anstellungsverhältnissen wende Dich bitte an einen Arbeitsrechtler, Deine Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung.
Arbeitnehmertyp |
Bedeutung |
Vollzeit |
In Vollzeit ist ein Arbeitnehmer, dessen regelmäßige Wochenarbeitszeit durch tarifvertragliche oder gesetzliche Regelungen als Vollzeitbeschäftigter definiert ist (ca. 35 bis 40 Stunden die Woche). |
Teilzeit |
Laut Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) liegt Teilzeitbeschäftigung vor, wenn die regelmäßige Wochenarbeitszeit eines Arbeitnehmers kürzer ist, als die eines vergleichbaren Beschäftigten, welcher im selben Unternehmen in Vollzeit arbeitet. |
Auszubildender |
Ein Auszubildender im Sinn des Berufsbildungsgesetzes ist eine Person, die auf der Grundlage eines Berufsausbildungsvertrags eine Berufsausbildung in einem geordneten Ausbildungsgang absolviert. |
Midi-Job |
Als Midi-Job bezeichnet man ein Beschäftigungsverhältnis, bei dem das Arbeitsentgelt zwischen 520,01 Euro und 1.600,00 Euro im Monat liegt und 1.600 Euro im Monat regelmäßig nicht überschreitet. Midi-Jobs sind im Vergleich zu Mini-Jobs sozialversicherungspflichtig. Innerhalb dieser Gleitzone ist der Arbeitnehmeranteil zur gesetzlichen Sozialversicherung vom Bruttoarbeitsentgelt abhängig. |
Mini-Job |
Ein Mini-Job (geringfügige Beschäftigung) liegt vor, wenn das Arbeitsentgelt regelmäßig im Monat 520 Euro nicht übersteigt. |
Kurzfristige Beschäftigung mit Lohnsteuerkarte |
Bei einer kurzfristigen Beschäftigung liegt eine Sonderregelung vor: Befristung der Beschäftigung auf 70 Tage oder 3 Monate. Die Lohnsteuer wird nach den individuellen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (Höhe der Steuer abhängig von der Steuerklasse der Aushilfe) berechnet. |
Kurzfristige Beschäftigung ohne Lohnsteuerkarte |
Eine kurzfristige Beschäftigung für die keine Lohnsteuerkarte vorliegt wird Pauschal mit 25 % versteuert. |
Werkstudent |
Als Werkstudenten werden immatrikulierte Studierende bezeichnet, die studienbegleitend in einem Unternehmen arbeiten. Ein Werkstudent muss mehr als 520,01 EUR verdienen, ansonsten gilt er als geringfügig Beschäftigter, sprich Mini-Jobber. Für Werkstudenten werden nur Rentenversicherungsbeiträge abgeführt. Somit ist der Werkstudent nicht krankenversichert! Außerdem darf:
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Selbstständig |
Ein Selbstständiger ist kein klassischer Angestellter. Er stellt eine Rechnung an den Arbeitgeber. In "Lexware" und "DATEV Lohn&Gehalt" erscheint er nicht in der Abrechnung. |
Praktikant |
Ein Praktikant unterzieht sich einer bestimmten Tätigkeit und Ausbildung in einem Betrieb, die Teil oder Vorstufe einer anderweitig zu absolvierenden Ausbildung (z.B. Hochschulstudium) ist. |
Ehrenamtlich |
Sich ehrenamtlich zu engagieren bedeutet, für eine Organisation freiwillig und ohne Vergütung Arbeit zu leisten. |
3 Lohnnebenkosten-Pauschale
Entsprechend des eingestellten Arbeitnehmertyps berechnet e2n die Personalkosten für diesen Mitarbeiter. Diese ergeben sich aus dem hinterlegten Stundenlohn und einer Lohnnebenkosten-Pauschale:
Lohnnebenkosten sind alle Ausgaben, welche für den Arbeitgeber zusätzlich zum Lohn anfallen.
4 Wechsel des Arbeitnehmertyps
Immer wieder verändern sich Anstellungsverhältnisse.
Wird zum Beispiel ein Auszubildender nach Beendigung seiner Ausbildung übernommen oder tritt ein in Vollzeit Beschäftigter etwas kürzer, ändern sich deren Arbeitnehmertypen.
Beachte:
Ein in e2n angelegter Mitarbeiter bildet dessen Arbeitsverhältnis ab, nicht dessen Person.
Wenn es nicht nur eine Vertragsanpassung (zum Beispiel höherer Stundenlohn), sondern ein neuer Arbeitsvertrag ist, stellt sich die Frage, wie dies in e2n abzubilden ist.
Grundsätzlich kommt es hierbei darauf an, zwischen welchen Arbeitnehmertypen gewechselt wird.
Tipp:
Ändert sich das Anstellungsverhältnis eines Mitarbeitenden, erhältst Du nur einen sauberen Cut, indem Du diesen abmeldest und als neuen Mitarbeitenden anlegst:
- Der neue angelegte Mitarbeiter erhält eine neue Personalnummer
- Die Urlaubskonten beider werden automatisch anteilig berechnet
- Der Überstundenstand wird nicht einfach "übernommen" in das neue Anstellungsverhältnis, sondern startet bei "0".
Eine Änderung zwischen Voll- und Teilzeit kann ebenso im angelegten Mitarbeiter angepasst werden, wie die Übernahme eines Auszubildenden in einen Voll- oder Teilzeitvertrag. Diese Anstellungstypen werden sozialversicherungsrechtlich gleichbehandelt.
Bei allen anderen Änderungen des Arbeitnehmertyps sollte ein neuer Mitarbeiter angelegt werden, da es hier Unterschiede in der Sozialversicherungspflicht gibt. So gibt es für den neu angelegten Mitarbeiter einen sauberen Start mit neuer Personalnummer, neuem Urlaubskonto und, wenn geführt, einem neuen Jahreskonto.