Du bezahlst Deine Mitarbeitenden grundsätzlich für die Arbeitszeit, welche im Dienstplan hinterlegt ist? Oder möchtest zumindest Beginn oder Ende wie im Dienstplan festgelegt gelten lassen? Hier findest Du die richtigen Einstellungen.
1 Abgleich mit dem Dienstplan
Die Terminal-Einstellungen zur Arbeitszeiterfassung findest Du unter > Benutzer > Einstellungen > Arbeitszeit > Terminal. Hier aktivierst oder deaktivierst Du im entsprechenden Bereich über die Schalter verschiedene Funktionen zum Abgleich mit dem Dienstplan:
Beachte:
Ein Abgleich mit dem Dienstplan ist nicht mindestlohnkonform, da es hierdurch zur Unterschreitung des hinterlegten Mindestlohns für einen Mitarbeiter kommen kann.
2 Toleranz
Bei den Abgleichen "Beginn oder Ende nach Dienstplan" kannst Du eine Toleranz definieren. Innerhalb der Toleranz findet keine Korrektur der Arbeitszeit statt.
Beispiel:
Die Schicht beginnt um 09:00 Uhr, es ist Beginn nach Dienstplan eingestellt mit einer Toleranz von 5 Minuten.
Stempelt sich der Mitarbeiter um 08:56 ein, ist der Arbeitsbeginn 08:56. Stempelt sich eine andere Mitarbeiterin um 08:47 ein, so wird der Arbeitszeitbeginn mit dem Schichtbeginn 09:00 Uhr überschrieben.
3 Beginn nach Dienstplan
Stempelt sich ein Mitarbeiter früher ein, als seine Schicht laut Dienstplan beginnt, wird der Beginn der Arbeitszeit mit der geplanten Zeit überschrieben.
(Im Falle der Ereignisaufzeichnung wird die Stempelzeit dokumentiert.)
4 Ende nach Dienstplan
Stempelt sich ein Mitarbeiter später aus, als die Schicht laut Dienstplan endet, wird das Ende der Arbeitszeit mit der geplanten Zeit überschrieben.
(Im Falle der Ereignisaufzeichnung wird die Stempelzeit dokumentiert.)
5 Schichtwechsel
Der Schichtwechsel erlaubt dem Mitarbeiter, automatisch seinen Arbeitsbereich laut Dienstplan zu wechseln.
Hierdurch wird die laufende Arbeitszeit beendet und eine neue Arbeitszeit gemäß der laut Dienstplan folgenden Schicht wird begonnen.
(Der Mitarbeiter muss lediglich einen Schichtwechsel durchführen, anstatt sich aus- und wieder einzustempeln.)